Das Konzept der Definitionsmacht – kurz Defma – von Betroffenen sexualisierter Gewalt hat in linken Subkulturen in den letzten Jahren für einige Furore gesorgt. Zurecht, denn das Thema patriarchaler Gewaltverhältnisse hat sich – trotz teils stärker werdender feministischer Impulse, die hier Veränderung anstreben – nicht nur in der Mainstream-Gesellschaft, sondern auch in alternativen Kreisen bisher immer noch viel zu wenig etabliert, wird nicht oder nicht in seiner vollen Tragweite ernstgenommen.
Defma stellt dabei sicherlich nur einen Schritt zur Veränderung dar, ist aber als unmittelbares, auf der Mikroebene sozialer Verhältnisse situiertes, Instrument besonders wichtig. Das Prinzip ist so einfach wie es eigentlich selbstverständlich sein sollte: wenn Personen, die Betroffene patriarchaler Gewaltverhältnisses sind, eine Deklaration über einen gewalttätigen Vorfall machen, so ist ihnen zu glauben und mit ihrer Einschätzung solidarisch umzugehen. Auch wenn dieser Zweck oft missverstanden wird, es hierdurch zu ungünstigen Anwendungspraxen kommt und die inhaltliche Auseinandersetzung über die Praxisform nicht immer in die richtige Richtung geht, sollte das Prinzip grundsätzlich verteidigt werden bzw. eine kritisch-solidarische Position eingenommen werden. In der Praxis gebietet sich das sowieso, aber auch die Debatte über sie ist von Relevanz, denn nicht zuletzt äußert sich in der Konfliktachse maßgeblich die Relevanz einer pro-feministischen Position, die – trotz aller Widersprüche – die fortdauernde Situation partriarchaler Herrschaft und die damit einhergehende “partikularisierte” Position von Frauen* ernst nimmt.
In der Debatte gibt es nun regelmäßig zwei Arten von Kritiken:
Die erste ist recht unmittelbar und bringt v.a. lebenspraktische, moralische oder einfach nur situative Bedenken ein, die zeigen sollen, dass Defma entweder “nicht funktioniert” oder “herrschaftsfömig-böse” ist. Diesen Kritiken ist wohl auch nur praktisch, im politischen Handgemenge und der unmittelbaren (mühsamen) Auseinandersetzung beizukommen.
Es gibt allerdings inzwischen auch eine zweite Form von Kritiken, die komplexere inhaltliche Argumente bringt, bzw. einem theoretischen Anspruch zu entsprechen vorgibt. Diesen Einwürfen ist in der Regel auch nur auf dem theoretischen Terrain wirklich beizukommen, bzw. wäre eine solche Auseinandersetzung sicherlich vorteilhaft. Dass es hierzu selten kommt, da zahlreiche Verfechter_innen von Defma sich (verständlicherweise) allzu sehr in einer “Verteidigungshaltung” befinden bzw. sich gar nicht auf abstrakte theoretische Diskussionen einlassen möchten, könnte als Problem betrachtet werden. Selbst dann, wenn es niemanden angeschuldet wird bzw. sogar anerkannt wird, dass es sich teilweise schlicht um eine Themenverfehlung oder Ablenkungsstrategie handelt. Denn theoretische Auseinandersetzung ist etwas anderes als unmittelbar praktische oder auch politische, gehorcht eigenen Regeln und macht den “Wahrheitsbeweis” auf sehr spezifische Weise zu einem zentralen Moment (was gerade bei Defma eine Schwierigkeit darstellt, die aber durchaus produktiv zu überkommen ist).
Umso mehr gilt es, von dritter (bzw. nicht so unmittelbar involvierter) Seite solidarische Positionen einzubringen und vielleicht auch so manche Diskussion aufzunehmen, die andere schon aufgegeben haben. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Beitrag der auf Indymedia gepostet wurde und 7 kritische Thesen zur Definitionsmacht einbringt: Die Argumentation erscheint auf den ersten Blick komplex zu sein, wird aber durch ein unten angeführtes längeres Kommentar recht gut widerlegt.
Ich möchte diese Debatte hier gerne exemplarisch wiedergeben, deswegen finden sich anbei beide Inputs im Volltext. Dies ist weder der Platz, um dazu Stellung zu beziehen noch halte ich dies hier für nötig – die Beiträge sprechen für sich und bieten hoffentlich einige kritische Denkanstöße.
7 Thesen zur Definitionsmacht
Verfasst von: DefmaKritik. Verfasst am: 01.08.2010 – 20:35.Anstoß einer überfälligen Diskussion
Im Folgenden soll thesenhaft kritisiert werden, was in der autonome Szene als ‘Definitionsmacht’ – subkulturell durchgestyled auch als ‘DefMa’ bezeichnet – bekannt ist. Eine Definition des Konzeptes ‘Defma’ soll hier nicht stattfinden, hierzu wurden etliche kleine Textchen veröffentlicht (z.B. “Antisexismus Reloaded“, im Unrast Verlag erschienen, oder von der Gruppe ‘Defma’ aus Österreich).
Wir sind der Meinung, dass die ‘DefMa’ nicht in der Lage ist, mit Vergewaltigungen, sexueller Gewalt und sexuellen Belästigungen/Grenzübertretungen adäquat umzugehen und darüber hinaus oftmals katastrophale Resultate erzeugt, die sich in körperlicher Gewalt, Bedrohungen und sozialer Verfolgung ausdrücken können. Hier soll es aber nicht darum gehen, konkrete Fälle zu diskutieren – dessen sind wir überdrüssig -, vielmehr soll es darum gehen, die ‘DefMa’ inhaltlich zu kritisieren, ihre Widersprüche aufzudecken und somit den Boden für eine am Begriff orientierte Diskussion zu schaffen. Diese Thesen sollen keine Auswege aus der Misere der Unfhäigkeit des Umgangs mit sexueller Gewalt liefern, sondern zunächst nur die Kritik (mit-)formulieren, an der derlei Auswege entwickelt werden könnten.
1. ‘DefMa’ ist logischer Eskapismus
‘DefMa’ soll die ultimative Antwort auf die Mannigfaltigkeit von Einzelfällen sein. Die ‘DefMa’ ist somit die Kapitulation vor der Komplexität, der Widersprüchlichkeit des Phänomens, vor der Individualität des Einzelfalls, vor der Ohnmacht, angesichts der Tatsache, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse offenbar Vergewaltigungen hervorbringen und/oder begünstigen und wir keine gesellschaftlich relevanten Mittel dagegen finden können. Also soll der Einzelfall konret und praktisch genutzt werden, um diese Ohnmacht angesichts der Übermacht des gesellschaftlichen Ganzen aufzulösen. Aber anstatt den Einzelfall als das zu verstehen, was er ist – besonders – wird er universalisiert und somit (mit samt seiner Akteure) verdinglicht.
Die ‘DefMa’ ist somit keine Kritik sondern erhält gewisse, religionsartige Züge, da ihr eine Art mythologische Omnipotenz zugesprochen wird. Sie gibt Halt in einem Zustand der Hilflosigkeit. Mit den Religionen gemein hat sie aber ebenso, dass sie ein Opiat ist, sie benebelt den kritischen Geist und verspricht einfache Antworten, die es nicht gibt. Letztendlich verspricht sie Befreiung, fesselt die VerteidigerInnen der ‘DefMa’ jedoch unter das Korsett der verdinglichten, absoluten Konzeption von richtigem Verhalten – der Moral der ‘Szene’. Diese Moral vereinfach die Probleme auf gröbste Weise, macht differenzierte und individuelle Betrachtungen unmöglich und ist somit ein ‘easy way out’ – eben Flucht vor den gesellschaftlichen Widersprüchen.
2. ‘DefMa’ ist bürgerliche Ideologie der Moderne
‘DefMa’ ist die Verklärung des zum Prinzip erhobenen, einheitlichen Umgangs mit dem Generalsingular ‘sexuelle Grenzübertretung’ zur mythologischen Antwort auf die Frage nach dem Umgang mit Vergewaltigungen und anderen Formen von sexueller Gewalt.
Wie bereits erwähnt, erhält das Allgemeine (die einfache Lehre, die allen Situation gleich überzustülpende Umgangsweise) Vorschub vor das Besondere (die Anerkennung jeder Vergewaltigung, sexueller Gewalt etc. als je einzigartiger Akt, der nur im Rahmen des Allgemeinen passiert). Es lässt sich zwar zuweilen vom Einzelfall auf das Allgemeine schliessen, aber nicht notwendigerweise andersherum! Der Vorrang des Qualitativ-Einzigartigen ist notwendige Voraussetzung zur Lösung der vorliegenden Probleme sowie gegenüber den Opfern die einzig angemessene, weil nicht instrumentell-verdinglichende Herangehensweise. Pathetisch ausgedrückt: Wir sind es den Opfern schuldig, ihre Schicksale nicht als ‘pars pro toto’ zu behandeln und sie nicht in Bedeutungsrahmen zu zwängen, die ihren Schicksalen notwendigerweise nicht gerecht werden.
‘DefMa’ in ihrer letzten Konsequenz tritt selbst noch hinter die moderne Justiz zurück, da sie die Unschuldsvermutung unterminiert. Aus der Kritik der bürgerlichen Justiz und deren Umgang mit Vergewaltigungen folgt die einfach Umkehrung des Prinzips. Anstelle der Unschuldvermutung steht das Dogma des Verbots, ‘Tätermeinung zu reproduzieren’. Dies ist ein klassisches Beispiel für die undialektische Vorgehensweise der autonomen Szene mit im Kern legitimen Anliegen (Kritik der Form der Beweislast für Vergewaltigungsopfer vor Gericht). Es ist ebenso Ausdruck eines verdinglichten Bewusstseins, das nur in starren Oppositionen denken kann. Kurz gesagt: Nur weil die Richterschaft in Verhandlungen um Vergewaltigungen aus der Unschuldsvermutung nur all zu oft eine Unschuldsannahme macht, folgt nicht, dass das Prinzip als solches über Bord zu werfen ist, sondern vielmehr gilt es, die Justiz als solche als einen sozialen Akteur zu entlarven, der nicht im sozialen Vakuum agiert und der Interessen vertritt. Nämlich sind dies neben den offensichtlichen Klassen- und Kapitalinteressen auch oftmals die Interessen der männlichen Herrschaft. Andererseits wäre jedoch ein Bild, dass ebendiese Justiz als in jedem Fall für die TäterInnen handelnd dämonisiert, ebenso weit von den wahren Verhältnissen entfernt. Mal ‘populistisch’ gesagt: Szenepopulismus ist keine Antwort auf Klassen- und Männerjustiz.
3. ‘DefMa’ ist Meinungstotalitarismus
‘DefMa’ geriert sich als ultimative Antwort auf hochkomplexe, soziale Phänomene und negiert die anhaltenden, (auch wissenschaftlichen) Diskussionen um das Thema. Durch Unterbindung der Diskussionsgrundlage (Tätermeinung-Reproduktion / es-gibt-nur-eine-Wahrheit etc.) wird sowohl Progress als auch Verwerfung potenziell unmöglich gemacht.
‘DefMa’ ist somit ‘ideologische Inzucht’, da ihre Entwicklung nur unter Anerkennung der ‘DefMa’ von statten gehen kann, sofern dissidente oder schlichtweg andere Meinungen als Täterschutz, sexistisch oder dergleichen diffamiert werden. Totalitär hieran ist auch die Beweisführung für ebendiese ‘Täterschutz’-Vorwürfe, da diese – wie das bei Ideologien gemeinhin so ist – ein in sich geschlossenes System gegenseitiger Anerkennung und axiomatischer Grundannahmen ist, das zirkelschlussartig argumentativ begründet wird. Dies ist jedoch keinesfalls mit einem Wahrheitsgehalt des Arguments zu vergleichen! Wenn jedoch alle dissidenten Positionen Täterschutz sind, eben dieser ‘Täterschutz’ aber das ist, was keinerlei Stimme haben darf(!), damit das System in sich stabil bleibt, so ist jede Kritk ausgeschlossen, die die Axiome, also unumstößlichen Grundannahmen, der ‘DefMa’ nicht bereits assimiliert und als wahr, geboten und richtig anerkannt hat.
4. ‘DefMa’ ist unwissenschaftlich
Wer das Phänomen der Vergewaltigung behandeln will, um praktische Handlungsmöglichkeiten zu erörtern und Handlungsräume auszuweiten, um der Ohnmacht bürgerlicher Justiz zu entkommen, sollte sich nicht an die autonome Szene und deren dogmatisch-fetischisierten Handlungsimperativen wenden, sondern sich zunächst (auch und vor allem) der bereits bestehenden, wissenschaftlichen Literatur widmen. Wohlgemerkt, wir reden davon, was sich politisch als ernstzunehmend verstehende Gruppen tun sollten, um Konzepte zu erarbeiten. Nicht, was in einer Ad-Hoc Situation zu tun sei. Aber derlei Ad-Hoc-Handlungsräume sind nur zu erarbeiten, wenn ebensolche theoretische Vor-Arbeit gemacht wurde. In diesem Problem zeigt sich auch der oft sichtbare Narzissmus der autonomen ‘Szene’, also die Phantasie, man könne – isoliert von der gesellschaftlichen Debatte – die Welt erklären und brauche dafür niemand als sich selbst. Und um Missverständnisse vorzubeugen: Ein paar Phrasen aus dem Queer-Theorie- oder dem Gender-Studies-Einführungskurs sind nicht das, was derlei theoretische und ergebnisoffene Arbeit meint.
Die Beiträge der autonomen Szene zu diesem Thema sind leider durch die Bank ungeeignet, um ernstzunehmenden Diskussionsstandarts gerecht zu werden, differenzierte Blicke auf das Problem zu ermöglichen oder auch nur in sich schlüssig zu argumentieren. Stattdessen sind es in der Regel politische Pamphlete unterschiedlicher Länge, die über Phrasen, einfache Leitsätze, dogmatische Betrachtungsweisen und – so könnte pointiert werden – verdinglichtes Bewusstsein nicht hinausgehen. Zu Weilen sind sie sogar beschämend naiv und unverantwortlich vereinfachend verfasst.
Die Diskussion über Vergewaltigungen als soziales Phänomen wird beispielsweise in der Geschichtswissenschaft (historische Genese der Vergewaltigung als soziale Praxis, Vergewaltigung in Kriegen und Ausnahmezuständen, Vergewaltigung als Kulturphänomen unterschiedlicher Epochen, Genese der Geschlechterbeziehungen und ihre Gewaltimplikationen), in der Gewaltsoziologie, in der Psychologie (Sozialpsychologie, forensischen Psychologie, Psychoanalyse etc.), in der Kriminologie und der Rechtswissenschaft und natürlich auch in der Frauen-und Geschlechterforschung geführt. Hier ist man weit davon entfernt, dieses Jahrtausende alte, sich stets wandelnde, jedoch stets latente bis omnipräsente Problem dergestalt zu lösen, dass einfach das Opfer jegliche Entscheidungsgewalt annimmt. Es wäre völlig absurd, zu glauben, dass diese Einseitigkeit der Handlungsmöglichkeiten zu einem Erkenntnisgewinn und einem Zugewinn an Handlungsräumen (jenseits der Lynchjustiz und der mittelalterlichen Idee der Vogel’freiheit’) führe. Wie bereits erwähnt, folgt durch ‘DefMa’ aus der Kritik an der bürgerlichen, justiziellen Verfahrensweise mit Vergewaltigungen nur eine Handlungsoption, die noch hinter die bürgerliche Justiz zurückfällt.
5. ‘DefMa’ verzerrt den Begriff und die Bedeutung von Vergewaltigungen
Die ‘DefMa’ definiert den Begriff Vergewaltigung positiv-eindimensional, d.h. die Definition liegt in der Perspektive des Opfers und ist von diesem exakt zu bestimmen, da das Opfer die absolute Macht der Definition besitzen soll. Das, was durch den Begriff der Vergewaltigung abgebildet wird, kann dann von ‘anzüglichen Blicken’ bis zur gewaltsamen, nicht-konsensualen Penetration reichen. Innerhalb der Gewaltforschung gibt es auf Grund des Wesens des Begriffs als solchem anhaltende Diskussion darüber, was einzelne Begriffe wie ‘Gewalt’, ‘Vergewaltigung’ oder ‘Verletzung’ nun bedeuten und abbilden sollen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Begriffe vereinfachen und identisch machen, was sonst als soziale Mannigfaltigkeit und somit unterschiedlich auftritt. Was Einzigartig ist, wird vergleich- und tauschbar gemacht. Dies ist schlussendlich logisch und in letzter Konsequenz unvermeidbar, aber es muss zu Bewusstsein geführt werden. Passiert dies nicht, werden die Verhältnisse und Phänomene, die durch Begriffe abgebildet werden, weiter verdinglicht.
Es gibt also das Problem, dass Unklarheit darüber herrscht, welche Phänomene als Vergewaltigung bezeichnet werden, wo eine solche beginnt und wo sie endet. Daraus darf aber nicht folgen, jegliche Definitionsbestrebungen und Aushandlungsprozesse zu negieren. Wenn das Opfer jeglichen Spielraum hat, alles als Vergewaltigung zu bezeichnen und entsprechende Konsequenzen einzufordern, entfernen wir uns von sinnhafter Kommunikation und geben jegliches Potenzial kritische Vernunft nachhaltig auf. Kurz gesagt: Wenn alles Vergewaltigung sein kann – und das ist das Grundwesen der ‘DefMa’ – dann gibt es ergo auch keine Vergewaltigung mehr, weil der Begriff universalisiert und inflationär verwendet wird. Der Begriff wird nicht durch ‘DefMa’ gestärkt, sondern seines Inhalts entleert und entwertet.
Wir müssen also in einen Zustand übergehen, in dem jeder ‘Fall’ einzigartig und in seiner je eigenen Qualität und Dynamik begriffen wird. Ob nun eine Vergewaltigung oder eine ‘sexuelle Belästigung’ vorliegt, ist ausserhalb juristischer Rahmen zweitrangig, denn welcher Sieg ist errungen, wenn wir uns darauf einigen, dass das, was das Opfer erlitten hat, nicht mehr ‘a’ sondern ‘b’ genannt wird. Es ist purer Idealismus, zu glauben, dass die Bezeichnung als solche bereits eine Veränderung der Situation für das Opfer ausmacht. Insofern muss auch der Mut aufgebracht werden, deutlich zu sagen: „Nein, ein Blick kann nicht vergewaltigen!“ Die Perspektive, dass ein Blick bereits eine Vergewaltigung sein kann, relativiert Vergewaltigungen und verhöhnt deren Opfer. Nichtsdestotrotz ist damit die unangenehme Situation, blöde angemacht oder begafft zu werden, nicht weniger schlimm geworden. Diese Spannung, die durch die erdrückende Komplexität der Einzelfälle ausgeht, auszuhalten, ist eine Bedingung für einen vernünftigen Umgang mit dem behandelten Problem. Wenn wir diese Spannung aushalten, können wir überhaupt sinnvoll mit Opfern und Tätern arbeiten. Dadurch werden wir zwar vielleicht nicht der herrschenden Moral der ‘Szene’ gerecht, wohl aber den Menschen hinter den ‘Fällen’ – und darum geht es.
6. ‘DefMa’ ist unpraktikabel
Aus dem bisher erwähnten kann erahnt werden, wieso die Geschichte der Definitionsmacht in der autonomen Szene eine Geschichte der Katastrophen ist. Uns ist kein Fall bekannt, in dem die Definitionsmacht ‘lehrbuchartig’ (wenn es denn immerhin ein solches Lehrbuch gäbe!) angewandt wurde und funktioniert hätte. Stattdessen brechen anhand der Umsetzungsversuche regelmäßige tiefe Streitigkeiten aus, die dramatische Folgen haben – von Rauswürfen aus Gruppen, sozialen Kreisen etc. bis zu körperlicher Gewalt. Eine weitere solche Katastrophenkonsequenz ist die Tatsache, dass sich seitens der ‘DefMa’-BefürworterInnen ebenso gleichsam eine Definitionsmacht über die Begriffe Antisexismus, Feminismus und dergleichen angeeignet wurde. Dies bedeutet, dass Menschen bspw. ihre feministischen Positionen abgesprochen werden, weil sie bestimmten Dogmen nicht nachlaufen. Diese Art von Beleidigung ist für Linke massiv und nicht tolerierbar. Dass derartige Beleidigungen einer ergebnisorientierten Debattenkultur nicht zuträglich sind, sollte mehr als deutlich sein.
Die einfache Empirie der Fälle, dass also (vermutlich) kein Fall so ablief, wie gewünscht, zeichnet schon ein denkbar schlechtes Bild für die ‘DefMa’. Hierfür sind – wie gesagt – nicht einfach nur ‘die Anderen’ schuld, sondern die ‘DefMa’ in ihrer logischen Konzeption.
7. ‘DefMa’ ist unverantwortlich
Die ‘DefMa’ widerspricht dem Anliegen des verantwortungsbewussten Umgangs mit Vergewaltigungsfällen, weil sie weder Instrument des Erkenntnisgewinns, noch effektive Hilfe für betroffene Menschen, noch eine Erweiterung der Handlungsräume jenseits bürgerlicher Justiz ist. Dieser Zustand wird bewusst und willentlich so aufrecht erhalten, indem das ‘DefMa’-Dogma mantra-artig heruntergebetet wird. Ebenso mantra-artig wird nun bei einigen LeserInnen der Einwand folgen: „Aber das kommt doch nur, weil die ‘DefMa’-GegnerInnen in der Szene alles Chauvis sind, die selbst Sexismen verinnerlicht haben und die sich nicht mit dem Thema ‘auseinandersetzen’!“
Mitnichten ist es so einfach und die Auseinandersetzung, die so oft gutmenschlich eingefordert wird, heißt i.d.R. nichts anderes, als die Unterordnung unter das Primat der Macht (der Szene), an die es sich zu halten gilt. Die Weltsicht, dass alle Anderen falsch liegen (müssen) und somit zu Gegnern werden, ist die Logik des Krieges, des verdinglichten Bewusstseins und der Konkurrenz; eben bürgerlich bis ins Mark. Salopp könnte diesem Einwand entgegnet werden: „Das hätten Sie wohl gern…“ Eine inhaltliche Debatte bestimmt sich durch die Arbeit am Begriff und durch argumentativ begründete Kritik. Das, was als ‘Auseinandersetzung’ gefordert wird muss ebenso und vielleicht oft noch dringlicher von den sogenannten ‘autonomen AntisexistInnen’ vollzogen werden, über das Parolendreschen hinausgehen und in einem gesellschaftlichen Raum stattfinden, der fern von Angst und Bedrohung ist.
Wie selektiv darüber hinaus in der autonomen Szene mit der Solidarität mit Opfern sexualisierter Gewalt umgegangen wird, zeigen etliche Beispiele aus diversen deutschen Großstädten, in denen dieselben Akteure im einen Fall „Vergewaltigung!“ kreischen und im nächsten Fall unter fadenscheinigen Vorwänden die Fälle vom Tisch fegen und eine Handlungsnotwendigkeit von sich weisen. Wir haben uns dazu entschieden, an dieser Stelle nicht mit Beispielen aufzuwarten, da wir in diesem Fall eine allgemeine Diskussion für sinnvoller halten, um nicht in die missliche Lage zu gelangen, den jeweiligen Fällen, die hinter den Beispielen versteckt sind, nicht gerecht werden zu können. Wir wollen schlicht gesagt die Katastrophen der ‘Szene’ nicht auch noch instrumentalisieren. Wer nur einigermaßen mit offenen Augen derlei Vorgänge beobachtet, wird vermutlich auch wissen, wovon wir sprechen.
„Da steh ich nun, ich armer Tohr, und binn so klug als wie zuvor“
Das andere Umgänge mit den unterschiedlichen Formen sexueller/sexualisierter Gewalt gefunden werden müssen, steht also ausser Frage. Ansätze hierfür wollen wir nicht positiv bestimmen (‘so geht es und nicht anders’) sondern können nur das Angebot schaffen, diese negativ aus der Kritik abzuleiten (‘so darf es nicht sein’). Die Anerkennung der Einzigartigkeit der ‘Fälle’ und somit der Individuen hinter den Fällen ist eine erste Bedingung für einen grundlegend neuen Weg. Dieses Thesenpapier möchte Teil dieses neuen Weges sein.
Wir hoffen, dass wir neben Wut und Empörung auch kritisches Bewusstsein und Debatten hervorrufen.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.
Juli2010
Verfasst von: Tante E . Verfasst am: Fr, 19.07.2013 – 00:40.
1.
(a) Defma ist keine Kritik, auch keine Theorie, sondern ein pragmatisch-praktisches Konzept. Dieses kann zwar theoretisch diskutiert und kritisiert werden, kann Gegenstand theoretischer Reflexion sein, das heißt jedoch nicht, dass seine Beschaffenheit selbst nach diesem Maßstab zu bewerten ist. Das Ziel von Defma ist nicht eine universalistische Erklärung oder Norm, sondern die praktische Durchsetzung einer partikularistisch-aktualen Perspektive, die eben genau der universalen Normenwelt gegenübergestellt wird. Defma soll und kann auch gar nicht als theoretisches Konzept verstanden werden, das wäre eine contradicto in adjecto. Als praktisches Konzept ist es auf der konkret-unmittelbaren Ebene der nicht als solcher fassbaren „Alltagserfahrung“ situiert und will bewusst auf dieser Ebene verbleiben. Die Entscheidung hierfür ist aber keine universale, sondern eine negativ-partikulare: die herrschende Universalität wird praktisch subvertiert. Defma kann deshalb auch nur als unmittelbare Praxis des Umgangs mit der Unmittelbarkeit verhandelt werden. Alles andere verdreht die Problemstellung von Grund auf.
(b) Defma ist an sich ist nicht moralisierend, sondern das Gegenteil von Moral (die eine durch und durch bürgerliche Sache ist): praktische Macht, wenn eins so will eine beschränkte „Gegen-Souveränität“. Dass es bei der Umsetzung in manchen Fällen zu Moralisierungen kommt, ist eine andere Sache, aber nicht grundsätzlich dem Konzept anzuschulden.
2.
(a)Dass Defma als „einheitlicher Umgang“ imaginiert wird, hat eher mit der universalistischen Brille der Autor_innen zu tun, als der Sache selbst. Denn Defma ist ja gerade der Versuch, die Uneinheitlichkeit der Verhältnisse, die partikulare Zuschreibung, die in einer patriarchalen Vergesellschaftung symbolisch maßgeblich „dem Weiblichen“ zukommt, praktisch und emanzipatorisch aufs Tableau zu kommen. Und zwar dadurch, dass diese Partikularität in ihrer patriarchalen Zuschreibung gespiegelt wird. Diese Spiegelung selbst ist aber deshalb noch kein universaler Bedeutungsrahmen, kann es in den gegebenen Verhältnissen gar nicht sein (solange patriarchale Vergesellschaftung und die mit ihrer einhergehende Zweigeschlechter(herrschafts)ordnung weiter wirken). Sie ist ein pragmatischer und unmittelbar Umgang mit den Verhältnissen selbst und kann auch nie etwas anderes sein. Es wäre deshalb auch unmöglich, Defma in bürgerliches Recht zu gießen, ebenso wie Defma selbst keine bürgerliche-moderne Ideologie sein kann, weil sie _keine_ universale Norm instituiert, sondern die partikulare Erfahrung in den Vordergrund rückt. Ums für gewisse Adept_innen verständlicher zu machen. Es ist wie eine praktische Version des Vorgehens in der Theorie, bei der es zu einer negativ-dialektischen Artikulation des Nicht-Identischen im Kontext der Identitätslogik kommt: letztere wird durch den Modus der Kritik nicht notwendig reproduziert, nur weil in einem allgemein-artikulierten Weise über das Nicht-Identische gesprochen wird.
(b)Apropos Reproduktion bürgerlicher Ideologie: die Unschuldsvermutung ist ein Konzept des bürgerlichen Rechts, das auf ein antiquiertes Schuldkonzept setzt (was letztlich mit Äquivalenzdenken und darauf aufbauenden abstrakten Ethiken zu tun hat). Die Unschuldsvermutung macht also in einer progressiven Perspektive auf normative Probleme überhaupt keinen Sinn: wenn es nicht um Schuld geht, sondern um den (konkreten) Umgang mit Problemen, wie etwa Traumata, Verletzungen und Herrschafts- und Gewalterfahrungen, dann ist die ganze weitere Argumentation eine Themenverfehlung (die darauf beruht, dass die Autor_innen selbst nicht außerhalb der bürgerlichen (Rechts-)Ideologie denken können). Fragen der schlechten Umsetzung mit dem Konzept in eins zu setzen verbietet sich im Übrigen auch hier weiterhin.
3. ; 4.
Siehe 1(a)
5.
Gedankenexperimente und Robinsonaden entsprechen in der Regel nicht nur nicht der Realität, sondern verzerren sie in ideologischer Weise. Wenn die Extension des Begriffs „Vergewaltigung“ unendlich wäre, müsste die Intension nihil sein – schöne Logik, nur ist das nicht der Fall. Der zu untersuchende Fall ist eine konkrete, komplexe, nicht-identische Konstellation, die einer zwar basal begrifflich gefassten Kategorie zuordenbar sind („Vergewaltigung“), aber in dieser – per definitionem! – nicht aufgehen können. Diese Problematik gegen sich selbst zu wenden ist auch eine Art von Zirkelschluss; aber kein emanzipatorischer. Denn „verdinglicht“ werden die Verhältnisse nicht erst durch unseren begrifflichen Nachvollzug, sondern sie sind es stets schon durch unsere soziale Praxis. Diese Praxis erzeugt in ihrer herrschenden Form regelmäßig strukturell patriarchale Gewalt, die sich u.a. in komplex-konkreter Weise auf der Mikroebene psycho-sozialer Verhältnisse artikuliert. Dass die praktische Wendung dieser sozialen Tatbestände, die notwendig AUCH begrifflich vermittelt auftreten muss, nicht immer leicht fällt bzw. notwendig Ambivalenzen hervorbringt ist in den Verhältnissen selbst angelegt. Dies mit absurd-universalisierenden logischen Gedankenexperimenten auszunutzen ist billige Taktik, allerdings erneut nicht ebenadäquat, was die Auseinandersetzung betrifft. Das Ziel ist dieser Taktik ist es, von der konkreten Problematik und einer praktischen Umfangsform mit ihr, auf die Ebene philosophischer Überlegungen zu wechseln. Erst nach diesem idealistischen Schritt, muss die Praxis des Umgangs (in der die „Benennung“ zweitrangig ist, das ist ja gerade ihre Essenz) als idealistischer Bezeichnungsrelativismus erscheinen. Defma ist aber kein philosophisches Konzept, zu bekämpfen ist hier nicht der Poststrukturalismus o.ä. Dämonen, sondern es geht um ein unmittelbar-praktisches Handlungsinstrument. Wie sehr die Autor_innen den Widerspruch von Theorie und Praxis hier in idealistischer Weise nivellieren wird dadurch deutlich, dass sie in ideologischer Weise zuerst selbst ein (absurdes) konkretes Einzelbeispiel einführen („der vergewaltigende Blick“), um damit ihre theoretische Perspektive des „Aushaltens der Spannung“ zu profilieren. Die Spannung, der Widerspruch ist aber nicht in der Theorie situiert, sondern in der konkret-partikularen Praxis. Auszuhalten sind folglich die Widersprüche, die aus der Umsetzung der Praxis erwachsen.
6.
(a) Klassisches Argumentum ad ignoratiam: nur weil den Autor_innen keine funktionierenden Fälle bekannt sind, schließen sie daraus, dass keine existieren. Das verkennt aber natürlich auch die Beschaffenheit der Angelegenheit grundlegend. Denn bekannt werden grundsätzlich (fast) nur jene Fälle, die nicht funktionieren, während die – sinnvolle – Anonymität und das Schweigen bei funktionierenden Fällen (wenn Täter sich an Abmachungen halten, ev. sogar die Reproduktion patriarchaler Gewalt nach Reflexion und Aufarbeitung habituell wie praktisch einstellen) dazu führt, dass sie nicht diskutiert bzw. überhaupt bekannt werden.
(b) Bei Defma geht es nicht um „Antisexismus, Feminismus und dergleichen“, obwohl Defma die notwendige praktische KONSEQUENZ aus einer richtigen, feministischen und antisexistischen Analyse patriarchaler Gewaltverhältnisse ist. Wenn Defma benutzt wird um (implizit) bestimmte feministische Positionen zu privilegieren handelt es sich um einen Missbrauch. Umgekehrt kann jedoch die radikale und v.a. praktische Ablehnung des Konzepts niemals das Resultat einer ernsthaften feministischen Position sein.
7.
Bei Defma geht es nicht um das Primat der Macht der Szene, sondern um die Macht einer von sexualisierter Gewalt betroffenen Person, diese als solche aufzuzeigen und daraus praktische Konsequenzen zu ziehen. Der Akt des Aufzeigens steht dabei nicht für sich, sondern ist UNMITTELBAR an die Geltung der praktischen Konsequenzen gebunden. Nur diese Unmittelbarkeit gewährleistet eine praktisch-emanzipatorische Artikulation der Position der Betroffenen, da sie dem Gegenstand der Praxis selbst, der partikularen Unmittelbarkeit, entspricht.
Wenn eine Szene diese Unmittelbarkeit ihrerseits ausdehnt oder auf die Artikulation anderer Problematiken ausdehnt, dann ist das ein Missbrauch von Defma.
Wenn die gegebenen Verhältnisse in deutschen autonomen Szenen derart gestaltet sind, wie beschrieben, dann spricht das gegen diese Szenen, gegen die involvierten Individuen, aber nicht gegen den emanzipatorischen Gehalt von Defma. Vereinfacht gesagt: die problematischen Tendenzen würden sich auch ohne Defma in anderer Weise ergeben (und tun das auch tatsächlich); mit Defma kann jedoch zumindest ein Stück weit eine emanzipatorisch-antipatriarchale Praxis vorangetrieben werden, die Betroffene vor dem schlimmsten Auswuchs patriarchaler Gewalt – ihrer ungestörten, selbst universalisierten, andauernden tautologischen Reproduktion – schützt. Unter den gegebenen Verhältnissen gibt es keine bessere Umgangsweise um die gewünschten Ziele zu erreichen. Das heißt nicht, dass es nicht auch andere wichtige feministische Praxen gibt, wie den Umgang mit der sexistischen Ideologie, Alltagsexismen und androzentrischen Denkweisen (wie etwa jene, die durchgängig im Text zum Ausdruck kommt). Es heißt, dass dies aus Gründen, die ganz offensichtlich in der Sache selbst liegen, der einzige schlüssige Umgang mit sexualisierter Gewalt ist. Wer das nicht versteht – zurück zum Start, Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und ihren Konsequenzen!
Ich versteh die Antwort nicht: “sondern die praktische Durchsetzung einer partikularistisch-aktualen Perspektive”. Was heißen soll, so wie du es wahrgenommen hast, war es auch.