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Defma – eine wichtige und schwierige Debatte

Das Konzept der Definitionsmacht – kurz Defma – von Betroffenen sexualisierter Gewalt hat in linken Subkulturen in den letzten Jahren für einige Furore gesorgt. Zurecht, denn das Thema patriarchaler Gewaltverhältnisse hat sich – trotz teils stärker werdender feministischer Impulse, die hier Veränderung anstreben – nicht nur in der Mainstream-Gesellschaft, sondern auch in alternativen Kreisen bisher immer noch viel zu wenig etabliert, wird nicht oder nicht in seiner vollen Tragweite ernstgenommen.

Defma stellt dabei sicherlich nur einen Schritt zur Veränderung dar, ist aber als unmittelbares, auf der Mikroebene sozialer Verhältnisse situiertes, Instrument besonders wichtig. Das Prinzip ist so einfach wie es eigentlich selbstverständlich sein sollte: wenn Personen, die Betroffene patriarchaler Gewaltverhältnisses sind, eine Deklaration über einen gewalttätigen Vorfall machen, so ist ihnen zu glauben und mit ihrer Einschätzung solidarisch umzugehen. Auch wenn dieser Zweck oft missverstanden wird, es hierdurch zu ungünstigen Anwendungspraxen kommt und die inhaltliche Auseinandersetzung über die Praxisform nicht immer in die richtige Richtung geht, sollte das Prinzip grundsätzlich verteidigt werden bzw. eine kritisch-solidarische Position eingenommen werden. In der Praxis gebietet sich das sowieso, aber auch die Debatte über sie ist von Relevanz, denn nicht zuletzt äußert sich in der Konfliktachse maßgeblich die Relevanz einer pro-feministischen Position, die – trotz aller Widersprüche – die fortdauernde Situation partriarchaler Herrschaft und die damit einhergehende “partikularisierte” Position von Frauen* ernst nimmt.

In der Debatte gibt es nun  regelmäßig zwei Arten von Kritiken:
Die erste ist recht unmittelbar und bringt v.a. lebenspraktische, moralische oder einfach nur situative Bedenken ein, die zeigen sollen, dass Defma entweder “nicht funktioniert” oder “herrschaftsfömig-böse” ist. Diesen Kritiken ist wohl auch nur praktisch, im politischen Handgemenge und der unmittelbaren (mühsamen) Auseinandersetzung beizukommen.

Es gibt allerdings inzwischen auch eine zweite Form von Kritiken, die komplexere inhaltliche Argumente bringt, bzw. einem theoretischen Anspruch zu entsprechen vorgibt. Diesen Einwürfen ist in der Regel auch nur auf dem theoretischen Terrain wirklich beizukommen, bzw. wäre eine solche Auseinandersetzung sicherlich vorteilhaft. Dass es hierzu selten kommt, da zahlreiche Verfechter_innen von Defma sich (verständlicherweise) allzu sehr in einer “Verteidigungshaltung” befinden bzw. sich gar nicht auf abstrakte theoretische Diskussionen einlassen möchten, könnte als Problem betrachtet werden. Selbst dann, wenn es niemanden angeschuldet wird bzw. sogar anerkannt wird, dass es sich teilweise schlicht um eine Themenverfehlung oder Ablenkungsstrategie handelt. Denn theoretische Auseinandersetzung ist etwas anderes als unmittelbar praktische oder auch politische, gehorcht eigenen Regeln und macht den “Wahrheitsbeweis” auf sehr spezifische Weise zu einem zentralen Moment (was gerade bei Defma eine Schwierigkeit darstellt, die aber durchaus produktiv zu überkommen ist).

Umso mehr gilt es, von dritter (bzw. nicht so unmittelbar involvierter) Seite solidarische Positionen einzubringen und vielleicht auch so manche Diskussion aufzunehmen, die andere schon aufgegeben haben. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Beitrag der auf Indymedia gepostet wurde und 7 kritische Thesen zur Definitionsmacht einbringt:  Die Argumentation erscheint auf den ersten Blick komplex zu sein, wird aber durch ein unten angeführtes längeres Kommentar recht gut widerlegt.

Ich möchte diese Debatte hier gerne exemplarisch wiedergeben, deswegen finden sich anbei beide Inputs im Volltext. Dies ist weder der Platz, um dazu Stellung zu beziehen noch halte ich dies hier für nötig – die Beiträge sprechen für sich und bieten hoffentlich einige kritische Denkanstöße.

7 Thesen zur Definitionsmacht

Verfasst von: DefmaKritik. Verfasst am: 01.08.2010 – 20:35. 

Anstoß einer überfälligen Diskussion

Im Folgenden soll thesenhaft kritisiert werden, was in der autonome Szene als ‘Definitionsmacht’ – subkulturell durchgestyled auch als ‘DefMa’ bezeichnet – bekannt ist. Eine Definition des Konzeptes ‘Defma’ soll hier nicht stattfinden, hierzu wurden etliche kleine Textchen veröffentlicht (z.B. “Antisexismus Reloaded“, im Unrast Verlag erschienen, oder von der Gruppe ‘Defma’ aus Österreich).

Wir sind der Meinung, dass die ‘DefMa’ nicht in der Lage ist, mit Vergewaltigungen, sexueller Gewalt und sexuellen Belästigungen/Grenzübertretungen adäquat umzugehen und darüber hinaus oftmals katastrophale Resultate erzeugt, die sich in körperlicher Gewalt, Bedrohungen und sozialer Verfolgung ausdrücken können. Hier soll es aber nicht darum gehen, konkrete Fälle zu diskutieren – dessen sind wir überdrüssig -, vielmehr soll es darum gehen, die ‘DefMa’ inhaltlich zu kritisieren, ihre Widersprüche aufzudecken und somit den Boden für eine am Begriff orientierte Diskussion zu schaffen. Diese Thesen sollen keine Auswege aus der Misere der Unfhäigkeit des Umgangs mit sexueller Gewalt liefern, sondern zunächst nur die Kritik (mit-)formulieren, an der derlei Auswege entwickelt werden könnten.

1. ‘DefMa’ ist logischer Eskapismus

 

‘DefMa’ soll die ultimative Antwort auf die Mannigfaltigkeit von Einzelfällen sein. Die ‘DefMa’ ist somit die Kapitulation vor der Komplexität, der Widersprüchlichkeit des Phänomens, vor der Individualität des Einzelfalls, vor der Ohnmacht, angesichts der Tatsache, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse offenbar Vergewaltigungen hervorbringen und/oder begünstigen und wir keine gesellschaftlich relevanten Mittel dagegen finden können. Also soll der Einzelfall konret und praktisch genutzt werden, um diese Ohnmacht angesichts der Übermacht des gesellschaftlichen Ganzen aufzulösen. Aber anstatt den Einzelfall als das zu verstehen, was er ist – besonders – wird er universalisiert und somit (mit samt seiner Akteure) verdinglicht.

Die ‘DefMa’ ist somit keine Kritik sondern erhält gewisse, religionsartige Züge, da ihr eine Art mythologische Omnipotenz zugesprochen wird. Sie gibt Halt in einem Zustand der Hilflosigkeit. Mit den Religionen gemein hat sie aber ebenso, dass sie ein Opiat ist, sie benebelt den kritischen Geist und verspricht einfache Antworten, die es nicht gibt. Letztendlich verspricht sie Befreiung, fesselt die VerteidigerInnen der ‘DefMa’ jedoch unter das Korsett der verdinglichten, absoluten Konzeption von richtigem Verhalten – der Moral der ‘Szene’. Diese Moral vereinfach die Probleme auf gröbste Weise, macht differenzierte und individuelle Betrachtungen unmöglich und ist somit ein ‘easy way out’ – eben Flucht vor den gesellschaftlichen Widersprüchen.

2. ‘DefMa’ ist bürgerliche Ideologie der Moderne

 

‘DefMa’ ist die Verklärung des zum Prinzip erhobenen, einheitlichen Umgangs mit dem Generalsingular ‘sexuelle Grenzübertretung’ zur mythologischen Antwort auf die Frage nach dem Umgang mit Vergewaltigungen und anderen Formen von sexueller Gewalt.

Wie bereits erwähnt, erhält das Allgemeine (die einfache Lehre, die allen Situation gleich überzustülpende Umgangsweise) Vorschub vor das Besondere (die Anerkennung jeder Vergewaltigung, sexueller Gewalt etc. als je einzigartiger Akt, der nur im Rahmen des Allgemeinen passiert). Es lässt sich zwar zuweilen vom Einzelfall auf das Allgemeine schliessen, aber nicht notwendigerweise andersherum! Der Vorrang des Qualitativ-Einzigartigen ist notwendige Voraussetzung zur Lösung der vorliegenden Probleme sowie gegenüber den Opfern die einzig angemessene, weil nicht instrumentell-verdinglichende Herangehensweise. Pathetisch ausgedrückt: Wir sind es den Opfern schuldig, ihre Schicksale nicht als ‘pars pro toto’ zu behandeln und sie nicht in Bedeutungsrahmen zu zwängen, die ihren Schicksalen notwendigerweise nicht gerecht werden.

‘DefMa’ in ihrer letzten Konsequenz tritt selbst noch hinter die moderne Justiz zurück, da sie die Unschuldsvermutung unterminiert. Aus der Kritik der bürgerlichen Justiz und deren Umgang mit Vergewaltigungen folgt die einfach Umkehrung des Prinzips. Anstelle der Unschuldvermutung steht das Dogma des Verbots, ‘Tätermeinung zu reproduzieren’. Dies ist ein klassisches Beispiel für die undialektische Vorgehensweise der autonomen Szene mit im Kern legitimen Anliegen (Kritik der Form der Beweislast für Vergewaltigungsopfer vor Gericht). Es ist ebenso Ausdruck eines verdinglichten Bewusstseins, das nur in starren Oppositionen denken kann. Kurz gesagt: Nur weil die Richterschaft in Verhandlungen um Vergewaltigungen aus der Unschuldsvermutung nur all zu oft eine Unschuldsannahme macht, folgt nicht, dass das Prinzip als solches über Bord zu werfen ist, sondern vielmehr gilt es, die Justiz als solche als einen sozialen Akteur zu entlarven, der nicht im sozialen Vakuum agiert und der Interessen vertritt. Nämlich sind dies neben den offensichtlichen Klassen- und Kapitalinteressen auch oftmals die Interessen der männlichen Herrschaft. Andererseits wäre jedoch ein Bild, dass ebendiese Justiz als in jedem Fall für die TäterInnen handelnd dämonisiert, ebenso weit von den wahren Verhältnissen entfernt. Mal ‘populistisch’ gesagt: Szenepopulismus ist keine Antwort auf Klassen- und Männerjustiz.

3. ‘DefMa’ ist Meinungstotalitarismus

 

‘DefMa’ geriert sich als ultimative Antwort auf hochkomplexe, soziale Phänomene und negiert die anhaltenden, (auch wissenschaftlichen) Diskussionen um das Thema. Durch Unterbindung der Diskussionsgrundlage (Tätermeinung-Reproduktion / es-gibt-nur-eine-Wahrheit etc.) wird sowohl Progress als auch Verwerfung potenziell unmöglich gemacht.

‘DefMa’ ist somit ‘ideologische Inzucht’, da ihre Entwicklung nur unter Anerkennung der ‘DefMa’ von statten gehen kann, sofern dissidente oder schlichtweg andere Meinungen als Täterschutz, sexistisch oder dergleichen diffamiert werden. Totalitär hieran ist auch die Beweisführung für ebendiese ‘Täterschutz’-Vorwürfe, da diese – wie das bei Ideologien gemeinhin so ist – ein in sich geschlossenes System gegenseitiger Anerkennung und axiomatischer Grundannahmen ist, das zirkelschlussartig argumentativ begründet wird. Dies ist jedoch keinesfalls mit einem Wahrheitsgehalt des Arguments zu vergleichen! Wenn jedoch alle dissidenten Positionen Täterschutz sind, eben dieser ‘Täterschutz’ aber das ist, was keinerlei Stimme haben darf(!), damit das System in sich stabil bleibt, so ist jede Kritk ausgeschlossen, die die Axiome, also unumstößlichen Grundannahmen, der ‘DefMa’ nicht bereits assimiliert und als wahr, geboten und richtig anerkannt hat.

4. ‘DefMa’ ist unwissenschaftlich

Wer das Phänomen der Vergewaltigung behandeln will, um praktische Handlungsmöglichkeiten zu erörtern und Handlungsräume auszuweiten, um der Ohnmacht bürgerlicher Justiz zu entkommen, sollte sich nicht an die autonome Szene und deren dogmatisch-fetischisierten Handlungsimperativen wenden, sondern sich zunächst (auch und vor allem) der bereits bestehenden, wissenschaftlichen Literatur widmen. Wohlgemerkt, wir reden davon, was sich politisch als ernstzunehmend verstehende Gruppen tun sollten, um Konzepte zu erarbeiten. Nicht, was in einer Ad-Hoc Situation zu tun sei. Aber derlei Ad-Hoc-Handlungsräume sind nur zu erarbeiten, wenn ebensolche theoretische Vor-Arbeit gemacht wurde. In diesem Problem zeigt sich auch der oft sichtbare Narzissmus der autonomen ‘Szene’, also die Phantasie, man könne – isoliert von der gesellschaftlichen Debatte – die Welt erklären und brauche dafür niemand als sich selbst. Und um Missverständnisse vorzubeugen: Ein paar Phrasen aus dem Queer-Theorie- oder dem Gender-Studies-Einführungskurs sind nicht das, was derlei theoretische und ergebnisoffene Arbeit meint.

Die Beiträge der autonomen Szene zu diesem Thema sind leider durch die Bank ungeeignet, um ernstzunehmenden Diskussionsstandarts gerecht zu werden, differenzierte Blicke auf das Problem zu ermöglichen oder auch nur in sich schlüssig zu argumentieren. Stattdessen sind es in der Regel politische Pamphlete unterschiedlicher Länge, die über Phrasen, einfache Leitsätze, dogmatische Betrachtungsweisen und – so könnte pointiert werden – verdinglichtes Bewusstsein nicht hinausgehen. Zu Weilen sind sie sogar beschämend naiv und unverantwortlich vereinfachend verfasst.

Die Diskussion über Vergewaltigungen als soziales Phänomen wird beispielsweise in der Geschichtswissenschaft (historische Genese der Vergewaltigung als soziale Praxis, Vergewaltigung in Kriegen und Ausnahmezuständen, Vergewaltigung als Kulturphänomen unterschiedlicher Epochen, Genese der Geschlechterbeziehungen und ihre Gewaltimplikationen), in der Gewaltsoziologie, in der Psychologie (Sozialpsychologie, forensischen Psychologie, Psychoanalyse etc.), in der Kriminologie und der Rechtswissenschaft und natürlich auch in der Frauen-und Geschlechterforschung geführt. Hier ist man weit davon entfernt, dieses Jahrtausende alte, sich stets wandelnde, jedoch stets latente bis omnipräsente Problem dergestalt zu lösen, dass einfach das Opfer jegliche Entscheidungsgewalt annimmt. Es wäre völlig absurd, zu glauben, dass diese Einseitigkeit der Handlungsmöglichkeiten zu einem Erkenntnisgewinn und einem Zugewinn an Handlungsräumen (jenseits der Lynchjustiz und der mittelalterlichen Idee der Vogel’freiheit’) führe. Wie bereits erwähnt, folgt durch ‘DefMa’ aus der Kritik an der bürgerlichen, justiziellen Verfahrensweise mit Vergewaltigungen nur eine Handlungsoption, die noch hinter die bürgerliche Justiz zurückfällt.

5. ‘DefMa’ verzerrt den Begriff und die Bedeutung von Vergewaltigungen

 

Die ‘DefMa’ definiert den Begriff Vergewaltigung positiv-eindimensional, d.h. die Definition liegt in der Perspektive des Opfers und ist von diesem exakt zu bestimmen, da das Opfer die absolute Macht der Definition besitzen soll. Das, was durch den Begriff der Vergewaltigung abgebildet wird, kann dann von ‘anzüglichen Blicken’ bis zur gewaltsamen, nicht-konsensualen Penetration reichen. Innerhalb der Gewaltforschung gibt es auf Grund des Wesens des Begriffs als solchem anhaltende Diskussion darüber, was einzelne Begriffe wie ‘Gewalt’, ‘Vergewaltigung’ oder ‘Verletzung’ nun bedeuten und abbilden sollen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Begriffe vereinfachen und identisch machen, was sonst als soziale Mannigfaltigkeit und somit unterschiedlich auftritt. Was Einzigartig ist, wird vergleich- und tauschbar gemacht. Dies ist schlussendlich logisch und in letzter Konsequenz unvermeidbar, aber es muss zu Bewusstsein geführt werden. Passiert dies nicht, werden die Verhältnisse und Phänomene, die durch Begriffe abgebildet werden, weiter verdinglicht.

Es gibt also das Problem, dass Unklarheit darüber herrscht, welche Phänomene als Vergewaltigung bezeichnet werden, wo eine solche beginnt und wo sie endet. Daraus darf aber nicht folgen, jegliche Definitionsbestrebungen und Aushandlungsprozesse zu negieren. Wenn das Opfer jeglichen Spielraum hat, alles als Vergewaltigung zu bezeichnen und entsprechende Konsequenzen einzufordern, entfernen wir uns von sinnhafter Kommunikation und geben jegliches Potenzial kritische Vernunft nachhaltig auf. Kurz gesagt: Wenn alles Vergewaltigung sein kann – und das ist das Grundwesen der ‘DefMa’ – dann gibt es ergo auch keine Vergewaltigung mehr, weil der Begriff universalisiert und inflationär verwendet wird. Der Begriff wird nicht durch ‘DefMa’ gestärkt, sondern seines Inhalts entleert und entwertet.

Wir müssen also in einen Zustand übergehen, in dem jeder ‘Fall’ einzigartig und in seiner je eigenen Qualität und Dynamik begriffen wird. Ob nun eine Vergewaltigung oder eine ‘sexuelle Belästigung’ vorliegt, ist ausserhalb juristischer Rahmen zweitrangig, denn welcher Sieg ist errungen, wenn wir uns darauf einigen, dass das, was das Opfer erlitten hat, nicht mehr ‘a’ sondern ‘b’ genannt wird. Es ist purer Idealismus, zu glauben, dass die Bezeichnung als solche bereits eine Veränderung der Situation für das Opfer ausmacht. Insofern muss auch der Mut aufgebracht werden, deutlich zu sagen: „Nein, ein Blick kann nicht vergewaltigen!“ Die Perspektive, dass ein Blick bereits eine Vergewaltigung sein kann, relativiert Vergewaltigungen und verhöhnt deren Opfer. Nichtsdestotrotz ist damit die unangenehme Situation, blöde angemacht oder begafft zu werden, nicht weniger schlimm geworden. Diese Spannung, die durch die erdrückende Komplexität der Einzelfälle ausgeht, auszuhalten, ist eine Bedingung für einen vernünftigen Umgang mit dem behandelten Problem. Wenn wir diese Spannung aushalten, können wir überhaupt sinnvoll mit Opfern und Tätern arbeiten. Dadurch werden wir zwar vielleicht nicht der herrschenden Moral der ‘Szene’ gerecht, wohl aber den Menschen hinter den ‘Fällen’ – und darum geht es.

6. ‘DefMa’ ist unpraktikabel

 

Aus dem bisher erwähnten kann erahnt werden, wieso die Geschichte der Definitionsmacht in der autonomen Szene eine Geschichte der Katastrophen ist. Uns ist kein Fall bekannt, in dem die Definitionsmacht ‘lehrbuchartig’ (wenn es denn immerhin ein solches Lehrbuch gäbe!) angewandt wurde und funktioniert hätte. Stattdessen brechen anhand der Umsetzungsversuche regelmäßige tiefe Streitigkeiten aus, die dramatische Folgen haben – von Rauswürfen aus Gruppen, sozialen Kreisen etc. bis zu körperlicher Gewalt. Eine weitere solche Katastrophenkonsequenz ist die Tatsache, dass sich seitens der ‘DefMa’-BefürworterInnen ebenso gleichsam eine Definitionsmacht über die Begriffe Antisexismus, Feminismus und dergleichen angeeignet wurde. Dies bedeutet, dass Menschen bspw. ihre feministischen Positionen abgesprochen werden, weil sie bestimmten Dogmen nicht nachlaufen. Diese Art von Beleidigung ist für Linke massiv und nicht tolerierbar. Dass derartige Beleidigungen einer ergebnisorientierten Debattenkultur nicht zuträglich sind, sollte mehr als deutlich sein.

Die einfache Empirie der Fälle, dass also (vermutlich) kein Fall so ablief, wie gewünscht, zeichnet schon ein denkbar schlechtes Bild für die ‘DefMa’. Hierfür sind – wie gesagt – nicht einfach nur ‘die Anderen’ schuld, sondern die ‘DefMa’ in ihrer logischen Konzeption.

7. ‘DefMa’ ist unverantwortlich

 

Die ‘DefMa’ widerspricht dem Anliegen des verantwortungsbewussten Umgangs mit Vergewaltigungsfällen, weil sie weder Instrument des Erkenntnisgewinns, noch effektive Hilfe für betroffene Menschen, noch eine Erweiterung der Handlungsräume jenseits bürgerlicher Justiz ist. Dieser Zustand wird bewusst und willentlich so aufrecht erhalten, indem das ‘DefMa’-Dogma mantra-artig heruntergebetet wird. Ebenso mantra-artig wird nun bei einigen LeserInnen der Einwand folgen: „Aber das kommt doch nur, weil die ‘DefMa’-GegnerInnen in der Szene alles Chauvis sind, die selbst Sexismen verinnerlicht haben und die sich nicht mit dem Thema ‘auseinandersetzen’!“

Mitnichten ist es so einfach und die Auseinandersetzung, die so oft gutmenschlich eingefordert wird, heißt i.d.R. nichts anderes, als die Unterordnung unter das Primat der Macht (der Szene), an die es sich zu halten gilt. Die Weltsicht, dass alle Anderen falsch liegen (müssen) und somit zu Gegnern werden, ist die Logik des Krieges, des verdinglichten Bewusstseins und der Konkurrenz; eben bürgerlich bis ins Mark. Salopp könnte diesem Einwand entgegnet werden: „Das hätten Sie wohl gern…“ Eine inhaltliche Debatte bestimmt sich durch die Arbeit am Begriff und durch argumentativ begründete Kritik. Das, was als ‘Auseinandersetzung’ gefordert wird muss ebenso und vielleicht oft noch dringlicher von den sogenannten ‘autonomen AntisexistInnen’ vollzogen werden, über das Parolendreschen hinausgehen und in einem gesellschaftlichen Raum stattfinden, der fern von Angst und Bedrohung ist.

Wie selektiv darüber hinaus in der autonomen Szene mit der Solidarität mit Opfern sexualisierter Gewalt umgegangen wird, zeigen etliche Beispiele aus diversen deutschen Großstädten, in denen dieselben Akteure im einen Fall „Vergewaltigung!“ kreischen und im nächsten Fall unter fadenscheinigen Vorwänden die Fälle vom Tisch fegen und eine Handlungsnotwendigkeit von sich weisen. Wir haben uns dazu entschieden, an dieser Stelle nicht mit Beispielen aufzuwarten, da wir in diesem Fall eine allgemeine Diskussion für sinnvoller halten, um nicht in die missliche Lage zu gelangen, den jeweiligen Fällen, die hinter den Beispielen versteckt sind, nicht gerecht werden zu können. Wir wollen schlicht gesagt die Katastrophen der ‘Szene’ nicht auch noch instrumentalisieren. Wer nur einigermaßen mit offenen Augen derlei Vorgänge beobachtet, wird vermutlich auch wissen, wovon wir sprechen.

„Da steh ich nun, ich armer Tohr, und binn so klug als wie zuvor“

Das andere Umgänge mit den unterschiedlichen Formen sexueller/sexualisierter Gewalt gefunden werden müssen, steht also ausser Frage. Ansätze hierfür wollen wir nicht positiv bestimmen (‘so geht es und nicht anders’) sondern können nur das Angebot schaffen, diese negativ aus der Kritik abzuleiten (‘so darf es nicht sein’). Die Anerkennung der Einzigartigkeit der ‘Fälle’ und somit der Individuen hinter den Fällen ist eine erste Bedingung für einen grundlegend neuen Weg. Dieses Thesenpapier möchte Teil dieses neuen Weges sein.

Wir hoffen, dass wir neben Wut und Empörung auch kritisches Bewusstsein und Debatten hervorrufen.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

Juli2010

Verfasst von: Tante E . Verfasst am: Fr, 19.07.2013 – 00:40.

1.

(a) Defma ist keine Kritik, auch keine Theorie, sondern ein pragmatisch-praktisches Konzept. Dieses kann zwar theoretisch diskutiert und kritisiert werden, kann Gegenstand theoretischer Reflexion sein, das heißt jedoch nicht, dass seine Beschaffenheit selbst nach diesem Maßstab zu bewerten ist. Das Ziel von Defma ist nicht eine universalistische Erklärung oder Norm, sondern die praktische Durchsetzung einer partikularistisch-aktualen Perspektive, die eben genau der universalen Normenwelt gegenübergestellt wird. Defma soll und kann auch gar nicht als theoretisches Konzept verstanden werden, das wäre eine contradicto in adjecto. Als praktisches Konzept ist es auf der konkret-unmittelbaren Ebene der nicht als solcher fassbaren „Alltagserfahrung“ situiert und will bewusst auf dieser Ebene verbleiben. Die Entscheidung hierfür ist aber keine universale, sondern eine negativ-partikulare: die herrschende Universalität wird praktisch subvertiert. Defma kann deshalb auch nur als unmittelbare Praxis des Umgangs mit der Unmittelbarkeit verhandelt werden. Alles andere verdreht die Problemstellung von Grund auf.

(b) Defma ist an sich ist nicht moralisierend, sondern das Gegenteil von Moral (die eine durch und durch bürgerliche Sache ist): praktische Macht, wenn eins so will eine beschränkte „Gegen-Souveränität“. Dass es bei der Umsetzung in manchen Fällen zu Moralisierungen kommt, ist eine andere Sache, aber nicht grundsätzlich dem Konzept anzuschulden.

 

2.

(a)Dass Defma als „einheitlicher Umgang“ imaginiert wird, hat eher mit der universalistischen Brille der Autor_innen zu tun, als der Sache selbst. Denn Defma ist ja gerade der Versuch, die Uneinheitlichkeit der Verhältnisse, die partikulare Zuschreibung, die in einer patriarchalen Vergesellschaftung symbolisch maßgeblich „dem Weiblichen“ zukommt, praktisch und emanzipatorisch aufs Tableau zu kommen. Und zwar dadurch, dass diese Partikularität in ihrer patriarchalen Zuschreibung gespiegelt wird. Diese Spiegelung selbst ist aber deshalb noch kein universaler Bedeutungsrahmen, kann es in den gegebenen Verhältnissen gar nicht sein (solange patriarchale Vergesellschaftung und die mit ihrer einhergehende Zweigeschlechter(herrschafts)ordnung weiter wirken). Sie ist ein pragmatischer und unmittelbar Umgang mit den Verhältnissen selbst und kann auch nie etwas anderes sein. Es wäre deshalb auch unmöglich, Defma in bürgerliches Recht zu gießen, ebenso wie Defma selbst keine bürgerliche-moderne Ideologie sein kann, weil sie _keine_ universale Norm instituiert, sondern die partikulare Erfahrung in den Vordergrund rückt. Ums für gewisse Adept_innen verständlicher zu machen. Es ist wie eine praktische Version des Vorgehens in der Theorie, bei der es zu einer negativ-dialektischen Artikulation des Nicht-Identischen im Kontext der Identitätslogik kommt: letztere wird durch den Modus der Kritik nicht notwendig reproduziert, nur weil in einem allgemein-artikulierten Weise über das Nicht-Identische gesprochen wird.

(b)Apropos Reproduktion bürgerlicher Ideologie: die Unschuldsvermutung ist ein Konzept des bürgerlichen Rechts, das auf ein antiquiertes Schuldkonzept setzt (was letztlich mit Äquivalenzdenken und darauf aufbauenden abstrakten Ethiken zu tun hat). Die Unschuldsvermutung macht also in einer progressiven Perspektive auf normative Probleme überhaupt keinen Sinn: wenn es nicht um Schuld geht, sondern um den (konkreten) Umgang mit Problemen, wie etwa Traumata, Verletzungen und Herrschafts- und Gewalterfahrungen, dann ist die ganze weitere Argumentation eine Themenverfehlung (die darauf beruht, dass die Autor_innen selbst nicht außerhalb der bürgerlichen (Rechts-)Ideologie denken können). Fragen der schlechten Umsetzung mit dem Konzept in eins zu setzen verbietet sich im Übrigen auch hier weiterhin.

 

3. ; 4.

Siehe 1(a)

 

5.

Gedankenexperimente und Robinsonaden entsprechen in der Regel nicht nur nicht der Realität, sondern verzerren sie in ideologischer Weise. Wenn die Extension des Begriffs „Vergewaltigung“ unendlich wäre, müsste die Intension nihil sein – schöne Logik, nur ist das nicht der Fall. Der zu untersuchende Fall ist eine konkrete, komplexe, nicht-identische Konstellation, die einer zwar basal begrifflich gefassten Kategorie zuordenbar sind („Vergewaltigung“), aber in dieser – per definitionem! – nicht aufgehen können. Diese Problematik gegen sich selbst zu wenden ist auch eine Art von Zirkelschluss; aber kein emanzipatorischer. Denn „verdinglicht“ werden die Verhältnisse nicht erst durch unseren begrifflichen Nachvollzug, sondern sie sind es stets schon durch unsere soziale Praxis. Diese Praxis erzeugt in ihrer herrschenden Form regelmäßig strukturell patriarchale Gewalt, die sich u.a. in komplex-konkreter Weise auf der Mikroebene psycho-sozialer Verhältnisse artikuliert. Dass die praktische Wendung dieser sozialen Tatbestände, die notwendig AUCH begrifflich vermittelt auftreten muss, nicht immer leicht fällt bzw. notwendig Ambivalenzen hervorbringt ist in den Verhältnissen selbst angelegt. Dies mit absurd-universalisierenden logischen Gedankenexperimenten auszunutzen ist billige Taktik, allerdings erneut nicht ebenadäquat, was die Auseinandersetzung betrifft. Das Ziel ist dieser Taktik ist es, von der konkreten Problematik und einer praktischen Umfangsform mit ihr, auf die Ebene philosophischer Überlegungen zu wechseln. Erst nach diesem idealistischen Schritt, muss die Praxis des Umgangs (in der die „Benennung“ zweitrangig ist, das ist ja gerade ihre Essenz) als idealistischer Bezeichnungsrelativismus erscheinen. Defma ist aber kein philosophisches Konzept, zu bekämpfen ist hier nicht der Poststrukturalismus o.ä. Dämonen, sondern es geht um ein unmittelbar-praktisches Handlungsinstrument. Wie sehr die Autor_innen den Widerspruch von Theorie und Praxis hier in idealistischer Weise nivellieren wird dadurch deutlich, dass sie in ideologischer Weise zuerst selbst ein (absurdes) konkretes Einzelbeispiel einführen („der vergewaltigende Blick“), um damit ihre theoretische Perspektive des „Aushaltens der Spannung“ zu profilieren. Die Spannung, der Widerspruch ist aber nicht in der Theorie situiert, sondern in der konkret-partikularen Praxis. Auszuhalten sind folglich die Widersprüche, die aus der Umsetzung der Praxis erwachsen.

 

6.

(a) Klassisches Argumentum ad ignoratiam: nur weil den Autor_innen keine funktionierenden Fälle bekannt sind, schließen sie daraus, dass keine existieren. Das verkennt aber natürlich auch die Beschaffenheit der Angelegenheit grundlegend. Denn bekannt werden grundsätzlich (fast) nur jene Fälle, die nicht funktionieren, während die – sinnvolle – Anonymität und das Schweigen bei funktionierenden Fällen (wenn Täter sich an Abmachungen halten, ev. sogar die Reproduktion patriarchaler Gewalt nach Reflexion und Aufarbeitung habituell wie praktisch einstellen) dazu führt, dass sie nicht diskutiert bzw. überhaupt bekannt werden.

(b) Bei Defma geht es nicht um „Antisexismus, Feminismus und dergleichen“, obwohl Defma die notwendige praktische KONSEQUENZ aus einer richtigen, feministischen und antisexistischen Analyse patriarchaler Gewaltverhältnisse ist. Wenn Defma benutzt wird um (implizit) bestimmte feministische Positionen zu privilegieren handelt es sich um einen Missbrauch. Umgekehrt kann jedoch die radikale und v.a. praktische Ablehnung des Konzepts niemals das Resultat einer ernsthaften feministischen Position sein.

 

7.

Bei Defma geht es nicht um das Primat der Macht der Szene, sondern um die Macht einer von sexualisierter Gewalt betroffenen Person, diese als solche aufzuzeigen und daraus praktische Konsequenzen zu ziehen. Der Akt des Aufzeigens steht dabei nicht für sich, sondern ist UNMITTELBAR an die Geltung der praktischen Konsequenzen gebunden. Nur diese Unmittelbarkeit gewährleistet eine praktisch-emanzipatorische Artikulation der Position der Betroffenen, da sie dem Gegenstand der Praxis selbst, der partikularen Unmittelbarkeit, entspricht.

Wenn eine Szene diese Unmittelbarkeit ihrerseits ausdehnt oder auf die Artikulation anderer Problematiken ausdehnt, dann ist das ein Missbrauch von Defma.

Wenn die gegebenen Verhältnisse in deutschen autonomen Szenen derart gestaltet sind, wie beschrieben, dann spricht das gegen diese Szenen, gegen die involvierten Individuen, aber nicht gegen den emanzipatorischen Gehalt von Defma. Vereinfacht gesagt: die problematischen Tendenzen würden sich auch ohne Defma in anderer Weise ergeben (und tun das auch tatsächlich); mit Defma kann jedoch zumindest ein Stück weit eine emanzipatorisch-antipatriarchale Praxis vorangetrieben werden, die Betroffene vor dem schlimmsten Auswuchs patriarchaler Gewalt – ihrer ungestörten, selbst universalisierten, andauernden tautologischen Reproduktion – schützt. Unter den gegebenen Verhältnissen gibt es keine bessere Umgangsweise um die gewünschten Ziele zu erreichen. Das heißt nicht, dass es nicht auch andere wichtige feministische Praxen gibt, wie den Umgang mit der sexistischen Ideologie, Alltagsexismen und androzentrischen Denkweisen (wie etwa jene, die durchgängig im Text zum Ausdruck kommt). Es heißt, dass dies aus Gründen, die ganz offensichtlich in der Sache selbst liegen, der einzige schlüssige Umgang mit sexualisierter Gewalt ist. Wer das nicht versteht – zurück zum Start, Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und ihren Konsequenzen!

 

Arbeit ohne Wert: Hausarbeitsdebatte und Gesellschaftskritik

Kaum eine andere Debatte zeigt so gut, wie sehr feministische Problemstellungen gesamtgesellschaftliche Herausforderungen betreffen. Die Hausarbeitsdebatte als nach wie vorb bedeutenden Ausgangspunkt (feministischer) gesellschaftskritischer Interventionen vorzustellen, bildet deshalb das Anliegen dieses Artikels. Welches gesellschaftliche Verhältnis wird mit der Forderung „Lohn für Hausarbeit“ und dem darin problematisierten Verständnis von Hausarbeit als Nicht-Arbeit herausgefordert? Geht es um die kapitalistische Produktionsweise, die sich geschlechtsspezifische Zuschreibungen zur Steigerung von Profit zunutze macht? Oder bezeichnen asymmetrische Geschlechterverhältnisse ein Ausbeutungsverhältnis, das der kapitalistischen Aneignung menschlicher und natürlicher Ressourcen per se zugrunde liegt?

Die für die Hausarbeitsdebatte kennzeichnende Herausforderung bestand insbesondere für marxistisch-feministische TheoretikerInnen darin, eine vermittelnde Antwort für beide Problemstellungen zu finden. Der Hauptstreitpunkt war schließlich, ob eine solche Vermittlung überhaupt möglich bzw. sinnvoll sei. Im Folgenden soll ausgehend von einer ausführlicheren Darstellung des Bielefelder Subsistenzansatzes danach gefragt werden, ob sich eine derartige  Polarisierung der Fragestellung durch eine Fokussierung ihrer politischen Relevanz vermeiden lässt. Politische Grenzziehungen Industrialisierung und Moderne haben ein hierarchisches Verhältnis von produktiven und reproduktiven Tätigkeiten vielleicht nicht erstmals hervorgebracht, jedoch der Entwicklung westlicher Demokratien zugrunde gelegt. Die durch dieses Verhältnis reproduzierte Hierarchie von Tätigkeiten wurde dabei immer auch staatlich reguliert und legitimiert. In der Institution der Ehe wurde die geschlechtsspezifische Auftrennung von öffentlicher bezahlter Produktion und privater unbezahlter Reproduktion normalisiert (vgl. Behning 2004: 193).

Dass die beiden Bereiche nichts Natürliches, sondern durch politisches Handeln hergestellte Grenzziehungen darstellen, zeigt sich nicht zuletzt in der aktuellen Verschiebung und Vervielfältigung dieser Grenzen. Damit soll nicht gesagt sein, dass das in der Kleinfamilie zelebrierte Ideal einer geschlechtsspezifischen Komplementarität von Produktion und Reproduktion jemals ohne Widersprüche existiert hätte. Während Geschlechterrollen auf die dichotome Trennung der beiden Arbeitssphären wie „zugeschnitten“ (ebd.) scheinen, können reproduktive Tätigkeiten durchaus kommodifiziert und produktive Tätigkeiten in den privaten Nahraum verlagert werden. Konstant scheint also weniger eine klar zu treffende Unterscheidung von Produktion/Öffentlichkeit und Reproduktion/Privatheit, denn die Geringschätzung „feminisierter“ Tätigkeitsbereiche zu sein. Ob nicht bezahlt oder schlecht bezahlt macht schließlich kaum einen Unterschied. So sind Frauen* in den ersten Jahren dieses Jahrtausends zwar nicht mehr quantitative, aber doch „qualitative Verliererinnen“ (Notz 2010: 483) am westdeutschen Arbeitsmarkt, wo sie in dequalifizierten Bereichen länger und für weniger Geld und unter oftmals schwerwiegenden psychischen und physischen Belastungen arbeiten (vgl. ebd.).

 

Materialisierung der Ausbeutung

In marxistisch-feministischen Auseinandersetzungen der 1970er und 1980er Jahre ging es zunächst um den theoretischen Nachweis, dass Hausarbeit als produktive Arbeit zu werten sei. So argumentiert etwa Mariarosa Dalla Costa in ihrer richtungweisenden Intervention, dass Reproduktionsarbeit zur Herstellung und beständigen Erneuerung der Ware Arbeitskraft als Quelle von Mehrwert anerkannt werden müsse (vgl. Dalla Costa 1973: 40). Claudia v. Werlhof spricht in diesem Zusammenhang von einer „Materialisierung des Materialismusbegriffs“ (v. Werlhof 1983: 49), die endlich zu leisten sei, wenn man(n) die marxistische Theorie bzw. deren gesamt-gesellschaftlichen Anspruch nicht endgültig aufgeben wolle. Als eine der ersten und bedeutendsten Diskussionen der Neuen  Frauenbewegung thematisierte die Hausarbeitsdebatte das Geschlechterverhältnis explizit als kapitalistisches Produktionsverhältnis (vgl. Baier 2010: 75).

Es wurde versucht zu zeigen, wie „Frauenleben“ (Privatheit, Dequalifizierung, Unterbezahlung, Sexualisierung) ökonomisch ausgebeutet werden. Im Bielefelder  Subsistenzansatz wurde dieser Nachweis radikalisiert und argumentiert, dass ökonomische Ausbeutung prinzipiell entlang vergeschlechtlichter (und also politischer) Achsen organisiert sei. Vergeschlechtlichung meint demnach, dass Arbeitskraft gerade nicht einen neutralen Maßstab bildet, sondern durch spezifische Eigenschaften besonders profitabel wird. Der reproduktive Charakter von Tätigkeiten, so die These, stellt hier einen maßgeblichen Faktor dar.

 

Globalisierte Reproduktion und Hausfrauisierung

Im von v. Werlhof gemeinsam mit Veronika Bennholdt-Thomsen und Maria Mies formulierten Subsistenzansatz wird die Bedeutung der Reproduktion radikalisiert, indem analog zur Hausarbeit auch Subsistenzproduktion (1) in der so genannten „Dritten Welt“ als Grundlage für kapitalistische Verhältnisse fokussiert wird. Reproduktion wird demnach nicht nur in den Haushalten der Industriestaaten verwertet, sondern der globale Süden insgesamt als reproduktive Basis zur Schaffung von Mehrwert entwertet. Die Ausbeutung von Nichtlohnarbeit erfolge auf der Ebene internationaler Arbeitsteilung quasi im Weltmaßstab (vgl. v. Werlhof 1983: 52). Ausgehend von Rosa von Luxemburg und deren Verweis auf die Bedeutung nicht-kapitalistischer Bereiche als Voraussetzung für die Schaffung von Mehrwert, wird eine Parallele zwischen Frauen* und kolonisierten Menschen gezogen: „So ist die männliche Arbeitskraft der ‘3.’ Welt im  Weltmaßstab eine ‘weibliche’, gegenüber der weiblichen aber weiterhin eine männliche. Auch das ist damit gemeint, wenn von ‘sozialer’, anstatt   biologischindividueller Bestimmung des ‘Geschlechts’ die Rede ist“ (ebd.: 54). Sexismus und Rassismus werden also nicht der kapitalistischen Problematik untergeordnet, sondern umgekehrt die kapitalistische Produktionsweise als solche in ihrer sexistischen und rassistischen Dimension analysiert. Subsistenzproduktion sei darum nicht ein Überbleibsel traditioneller Gesellschaften, sondern unmittelbare Lebensgrundlage und Basis kapitalistischer  Warenproduktion.

Während also konventionelle Begriffe von Entwicklung und Unterentwicklung prinzipiell kritisiert werden, konstatiert der Bielefelder Ansatz  schließlich eine generelle Tendenz von Hausfrauisierung als „strukturelle Grundlage für die Entwertung aller [weiblichen] Arbeit im Kapitalismus“ (Baier 2010: 76). Nach v. Werlhof beschreibt eine solche Hausfrauisierung aber nicht eine historisch neue Entwicklungsweise kapitalistischer Vergesellschaftung, sondern die Entwertung der Reproduktion als ihren zentralen Mechanismus. Damit ist schließlich auch die Ausbeutung von Naturressourcen gemeint bzw. von dem, was als „Natur“ verfügbar gemacht wird. So fragt v. Werlhof, ob die Ausbeutung von anscheinend „Natürlichem“ nicht immer schon profitabler gewesen sei. Insofern dem Dualismus von Natur und Kultur eine Geschlechterordnung zugewiesen ist, sei Prekarität für „weibliches“ Arbeiten und Leben prinzipiell bezeichnend (v. Werlhof 1983: 53f.). Weiblichkeit wird dabei aber nicht an biologischen Frauen*, sondern an naturalisierten Lebenszusammenhängen festgemacht.

Der Bielefelder  Subsistenzansatz kann schließlich wie folgt zusammengefasst werden: Während die Produktion von Waren auf die Reproduktion von Leben angewiesen ist und  deshalb Subsistenzproduktion ausgebeutet wird, kommt es zugleich zur Zerstörung ebendieser reproduktiven Basis. Um diese Ausbeutung zu verschleiern, wird Reproduktion (wie auch „männliche“ Lust oder Gewalt) naturalisiert und von gesellschaftlichen Strukturen ausgeschlossen (während etwa „produktive“ Gewalt eingeschlossen wird). Dem entspricht das neuzeitliche dualistische Naturverständnis: Kultur wird im Gegensatz zu Natur gedacht und zur Legitimierung einer  geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung herangezogen. Der globale Süden wird dabei zur Subsistenz-region der Weltwirtschaft und Gewalt gegen Frauen* und kolonisierte Menschen zur alltäglichen Praxis (vgl. Baier 2010: 77). Dieses selbstmörderische Fazit wird jedoch nicht ohne widerständige Hoffnung formuliert.  Denn Subsistenzproduktion sei nicht auf ihre Rolle im kapitalistischen ökonomischen System zu reduzieren. Da sie nicht nur die Ware Arbeitskraft, sondern auch „lebendige Menschen“ (ebd.: 78) herstelle, bilde sie einen möglichen Ausgangspunkt für Widerstand. Die Verallgemeinerung der Subsistenzarbeit wird somit zur politischen Option. Dementsprechend wurde die im Rahmen der Hausarbeitsdebatte vorgebrachte Forderung nach „Lohn für Hausarbeit“ wie die dementsprechende Gleichstellungspolitik von der „Arbeitsgruppe Bielefelder Entwicklungssoziologen“ abgelehnt. Die Gleichberechtigung von Erwerbs- und Familienarbeit würde nicht nur eine Anerkennung der Hausarbeit, sondern auch eine Verfestigung weiblicher Rollenzuschreibungen und der Ausbeutung  reproduktiver Tätigkeiten bedeuten (vgl. Behning 2004: 199).

 

Postindustrielle Wohlfahrt

In frauenpolitischen Kontexten wird heute kaum mehr von Hausarbeit gesprochen. Familienarbeit in Kombination mit Erwerbsarbeit bildet das zentrale Thema. Es ist ein Kampf um Anerkennung der Doppelbelastung durch Familien- und Erwerbsarbeit, etwa durch die Vermeidung hierauf fußender Diskriminierung und  entsprechende Fördermaßnahmen für eine gleichgestellte Partizipation am Arbeitsmarkt (vgl. ebd.: 199). Während die Forderung nach Lohn für Hausarbeit heute veraltet scheint, waren Impulse der Hausarbeitsdebatte für die Entwicklung feministischer Sozialstaatskritik maßgeblich. Im Zentrum dieser Kritik stand der Nachweis, dass Sicherungssysteme auf männliche Lohnarbeit bzw. den Familienlohn eines Ehemanns ausgerichtet und für „weibliche“ Lebenszusammenhänge  diskriminierend sind. Ein solches „Familienernährermodell“ war auch ausschlaggebend dafür, dass Sozialstaatstheorien nur dem Klassenkonflikt, nicht aber der sozialen Ungleichheit im Bereich der Reproduktion Rechnung trugen (vgl. ebd.: 200f.).

Mit der Krise industrieller Erwerbsarbeit, der Globalisierung und Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse und der Verabschiedung vom keynesianischen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell im neoliberalen Staat wurde schließlich auch das Familienernährermodell fraglich. Auch das ist gemeint, wenn heute von der Erosion der Normalfamilie die Rede ist. Trotzdem ist, nicht zuletzt in Zeiten der Krise, eine Retraditionalisierung von Geschlechterverhältnissen zu verzeichnen. Die arbeitsmarktpolitische Inklusion von Frauen* führt also  mitnichten zur Abschaffung geschlechts-spezifischer Arbeitsteilung. Umgekehrt ist, wie im Bielefelder Subsistenzansatz konstatiert, von einer „Feminisierung“ der Erwerbsarbeit zu sprechen.

Geschlechtsspezifische Ausbeutungsverhältnisse sind allerdings entlang einer Mehrzahl von Konfliktlinien zu analysieren, etwa in Bezug auf Ethnizität, Herkunft, Sexualität, Alter und Disability. Dabei bleibt offen, wie der von feministischer Seite geforderte postindustrielle Wohlfahrtsstaat (Fraser) ausschauen könnte. Selbst das Grundeinkommen, das als Lösung gegen fortschreitende Prekarisierung verhandelt wird, „[steht] vor dem Dilemma, die Geschlechtszuschreibung von Arbeitsbereichen nicht aufzulösen“ (Behning: 201). In aktuellen Kontexten von Krise, Schulden und Sparpolitik bleiben feministische Interventionen schließlich von zentraler Bedeutung. Naturalisierungen von Ausbeutung als politische Grenzziehungen Bedenklich ist, dass im politikwissenschaftlichen Mainstream der  vergleichenden Wohlfahrtsstaats- forschung nach wie vor eine Perspektive auf die öffentliche Sphäre dominiert (vgl. ebd.: 196). So können die durchaus variablen Grenzziehungen zwischen Öffentlichkeit und Privatheit, wie von Produktion und Reproduktion, nicht als Adjustierungen geschweige denn Grundlage von Macht- und Herrschaftsverhältnissen in den Blick kommen. Dem entgegengesetzt müssen die Fragmentierung von Öffentlichkeit(en) und Privatheit(en) und die Verteilung reproduktiver Tätigkeiten in ihren geschlechtsspezifischen und anderen Dimensionen untersucht werden.

Ein Fokus auf Mechanismen der Naturalisierung könnte dabei zu analytischer Schärfe verhelfen, um unterschiedliche und multidimensionale Achsen der Ausbeutung greifbar zu machen. Werlhofs Begriff von  Naturalisierung als zentraler Mechanismus kapitalistischer Ausbeutung könnte hierbei einen interessanten Ausgangspunkt bilden. Im Subsistenzansatz werden Naturalisierungen auf mehreren Ebenen beschrieben, ohne ein essenzialistisches Verständnis von Geschlecht zu vertreten – denn im Gegensatz zum Geschlecht  sind reproduktive Tätigkeiten konkret fassbar. Zentrale Fragestellungen wären dementsprechend, warum reproduktive Arbeit in Zwangsverhältnissen organisiert wird, wie also Reproduktion entwertet und wer dieser Ausbeutung ausgesetzt wird. Dabei könnte die politische Gestaltung von Reproduktionsverhältnissen in den  Vordergrund treten und Prozesse der Naturalisierung als politische Grenzziehungen verstehbar werden. Politik hat immer auch mit der Regulierung von Reproduktion zu tun. Entscheidend scheint also, wie solche Verhältnisse politisch festgelegt werden und dass immer erst entschieden wird, wer sich welchen  naturalisierten Zwängen zu beugen hat. Die kapitalistische Produktionsweise wird vor diesem Hintergrund als Prozess verstehbar, in dem Zwänge spezifisch verteilt werden. Verhältnisse von Produktion und Reproduktion, in historisch spezifischen Entwicklungsweisen auf bestimmte Art und Weise determiniert, sind demnach Bestandteil von Strategien, der Reproduktion Herr zu werden. Nach wie vor geht es deshalb darum, herrschaftslos über diese Verhältnisse zu entscheiden.

 

(1) Als Subsistenzproduktion wird „die gebrauchswertorientierte, unmittelbar auf die Herstellung und Erhaltung des Lebens gerichtete Arbeit“ (Baier 2010: 76) bezeichnet.

 

Baier, Andrea (2010), „Subsistenzansatz: Von der Hausarbeitsdebatte zur „Bielefelder Subsistenzperspektive“, in: Becker, Ruth; Kortendiek, Beate, Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung. Theorie, Methoden, Empirie (Wiesebaden: VS Verlag, 3. erw. Aufl.), S. 75-80

Behning, Ute (2004), „Arbeit und Arbeitsteilung“, in: Rosenberger, Sieglinde K.; Sauer, Birgit (Hg.), Politikwissenschaft und Geschlecht (Wien: UTB), S. 191-210

Dalla Costa, Mariarosa (1973), „Die Frauen und der gesellschaftliche Umsturz“, in: dies.; James, Selma, Die Macht der Frauen und der Umsturz der Gesellschaft. Internationale Marxistische Diskussion 36 (Berlin: Merve), S. 27-66

Notz, Gisela (2010), „Arbeit: Hausarbeit, Ehrenamt, Erwerbsarbeit“, in: Becker, Ruth; Kortendiek, Beate, Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung. Theorie, Methoden, Empirie (Wiesebaden: VS Verlag, 3. erw. Aufl.), S. 480-488

Werlhof, Claudia v. (1983), „Lohn ist ein ‘Wert’. Leben nicht? Auseinandersetzung mit einer ‘linken Frau’. Replik auf Ursula Beer“, in: Prokla 50, S. 38-58 Schwerpunkt: Arbeit

 

Autorin: Ruth Kager

Erschienen in Politix (31/2012)

2013 Lesekreis: “Feminism As Critique”

CritiqueLesekreis

Die feministische Debatte ist heute stark geprägt von „poststrukturalistischen“ bzw. „dekonstruktivistischen“ Ansätzen, die gerade im deutschsprachigen Raum umfassend mit dem Namen Judith Butler verknüpft sind. Damit einher geht oftmals die Vorstellung, dass Feminismus nur noch in Verknüpfung mit einer performativen Queer-Theorie „zeitgemäß“ zu haben ist. Dieser inzwischen nahezu hegemoniale Trend wird allerdings nicht nur aus „politischen“ Gründen von vielen Feministinnen hinterfragt, es gibt auch zahlreiche theoretische Bedenken. Insbesondere Autor_innen mit materialistischem Background kritisieren dabei v.a. die alleinig „dekonstruktive“ Perspektive auf Geschlecht und vergeschlechtlichte Herrschaft und fordern ein „rekonstruktives“ kritisches Projekt ein, das Herrschafts-verhältnisse auf einer gesamtgesellschaftlichen Ebene verortet.

Der Sammelband „Feminism as Critique“ aus dem Jahr 1987 beweist, dass viele Problemstellungen von damals immer noch Gültigkeit haben, aber auch Debatten eines „rekonstruktiven“ Projekts seither eher eingeschlafen sind. In vieler Hinsicht finden sich in den oppositionellen Beiträgen „in statu nascendi“ Frontstellungen, welche auch heute feministische Theorie durchziehen, wobei das Problem der Bezugnahme auf (subjektivierende) Effekte von Macht allerdings damals noch weniger die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Herrschaftsstrukturen ausschloss. Aus dem Anspruch, breitere Herrschaftsstrukturen zu thematisieren, resultiert bereits ein erster Fokus der Auseinandersetzung: die Trennung von Öffentlich und Privat und ihre patriarchale Funktion, die v.a. an liberalen Vorstellungen kritisiert wird. Diese ist – ältere marxistisch-feministische Ansätze zur „Hausarbeit“ aufgreifend – nur eingebettet in eine „versteckte“ gesellschaftliche Arbeitsteilung zu verstehen, die Frauen systematisch eine (symbolisch) untergeordnete Rolle zuwirft. Zeitgemäße kritische Theorie kann jedoch nicht bei dieser gleichermaßen einfachen und unkonkreten Feststellung stehen bleiben, da insbesondere in der sogenannten „Postmoderne“ eine Pluralisierung der Verhältnisse stattgefunden hat, die auch die Formen der Subjektivierung von Frauen (und Männern) betrifft.

In dem Buch versuchen sich die Autor_innen deshalb an einer differenzierten Kritik, die klassisch marxistische Überlegungen v.a. in zwei Hinsichten erweitert: einerseits mit Hinblick auf die stark von Jürgen Habermas geprägte Transformation der Kritischen Theorie Frankfurter Schule in eine „rationale Diskursethik“ der Moderne; andererseits mit Bezug auf die psychoanalytische und subjektkritische Diskussion selbst, sowie die dort verhandelten durchgängig negativen Bezugnahmen auf eine „universale Emanzipation“. Die Texte bewegen sich also im Spannungsfeld eines Projekts einer „immanenten Kritik“, das zumindest Teile des Bestehenden – und dabei oft auch eine Vorstellung von (Zwei-)Geschlechtlichkeit – als notwendige Basis der Kritik und damit vielfach auch als Teil einer möglichen Emanzipationsperspektive betrachtet. Aus dieser Position wird beispielsweise Michel Foucault, aber auch die von Jacques Lacan beeinflusste Tradition feministischer (psychoanalytischer) Theorie kritisiert. Demgegenüber sind allerdings auch Einwürfe vertreten, die auf radikalere Weise den Essentialismus einer solchen Position gerade hinsichtlich der Geschlechterdifferenz problematisieren. Am pointiertesten vertritt dies Judith Butler (die damals noch nicht weltberühmt war) in ihrem Beitrag. Auf ähnliche Weise stehen sich auf dem Terrain der Ethik zwei Positionen gegenüber: Die eine, welche spezifische Momente einer „weiblichen“ (Care-)Ethik erhalten möchte, die sich von der universalistischen Gerechtigkeitsethik unterscheidet und etwa von Habermas im Konzept der Lebenswelt (unkritisch) situiert wurde; Und die andere, welche stärker die binäre Basis von (ethischen) Unterscheidungen wie jener von Rationalität und Begehren hinterfragen möchte und dabei gar nicht mehr auf die immanenten Werte abzielt.
Im Lesekreis wollen wir uns dem spannenden und komplexen Themenfeld widmen und in respektvoller Atmosphäre über diese für ein feministisches und auch ein breiteres gesellschaftskritisches Projekt wichtigen Fragen diskutieren. Genaues Procedere und Termine klären wir gemeinsam in der ersten Einheit. Für diese sollte bereits auch die instruktive Einleitung zum Band gelesen werden.

Wann? Donnerstags, 19Uhr. Erster Termin am 21.03.2013

Wo? Theoriebüro. Pfeilgasse 33, 1080 Wien (@ „Schenke“)

Infomaterial: Flyer.pdf, Infoblatt.pdf

Lesestoff für die 1.Einheit: Einleitung.pdf
Weitere Texte werden per Mail/Hand verteilt.

Interessante Rezension des gesamten Bandes:

Die Geburt der Hausfrau, der Kindheit und anderer Zufälligkeiten

Was heute so selbstverständlich als Hausarbeit und weibliche Tätigkeiten gilt, ist grob datiert um das 17./18. Jahrhundert entstanden. Kein einziger Bestandteil der genannten Hausarbeitsdefinition und erst recht nicht alle zusammen trifft auf die Zeit vor dem 17. Jahrhundert zu. „Hausarbeit ist relativ neuen Ursprungs, sie hat ihre Anfänge im 17./18. Jahrhundert mit den Anfängen des Kapitalismus und entfaltet sich, ungleichzeitig in verschiedenen Ländern und Regionen, in dem Zeitraum nach der industriellen Revolution. In dieser Zeit scheint sich fast alles, was Hausarbeit heute ausmacht, verändert zu haben: was es ist, wer sie tut, wie sie getan wird; die Einstellung zu ihr, ihre sozioökonomische Bedeutung, ihre Beziehung zur gesellschaftlichen und natürlichen Umwelt. Selbst der Begriff Hausarbeit scheint vor dieser Zeit nicht zu existieren, wie auch der moderne Begriff der Familie erst mit dem Aufkommen der bürgerlichen Familie im Europa des 17./18. Jahrhunderts entsteht.“ (Bock/ Duden 1976: 122)

Die Geschichte der Hausarbeit zeigt sich dabei essentiell mit einem Raumkonzept verknüpft, das einen öffentlichen Raum von einem privaten Raum trennt. Dabei streiten sich die Geister, wann dieser private Raum das erste Mal auftaucht. Viele sind davon überzeugt, den Zeitpunkt mit der Entstehung der griechischen Polis  festlegen zu können. Irmgard Schultz widerlegt diese „populäre Auffassung von oîkos als ‚Haushalt‘ oder ‚Privatsphäre‘“(Schultz 1994: 116). Klar ist jedenfalls, dass sich diese Trennung von privat und öffentlich im Mittelalter nicht aufrechterhalten lässt. Die „alte Gesellschaft“ vor der Industrialisierung beruht hauptsächlich
auf einer Familienwirtschaft, also der Gesamtarbeit von Mann, Frau, Kindern, Knechten, Mägden, Blutsverwandten und Nicht-Blutsverwandten. Wenn es auch verschiedene Formen der Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen gab, eine Trennung gab es nicht: die, zwischen häuslicher, unbezahlter und außerhäuslicher, bezahlter Arbeit. (Wir nehmen an, dass in den Häusern des Adels oder der Lehensherren die Rollen etwas differenzierter waren, die Situation der Frauen und der Männer aber nicht grundlegend anders. So gab es vielleicht einen Gutsverwalter, Soldaten, eine Amme usw., aber keinen privaten Haushalt.)

Die heute so natürlichen, weiblichen Tätigkeiten, das Kochen oder das Putzen, beschränkten sich auf das notwendigste, vor allem aber geschah es nicht  „unsichtbar“, sondern war Teil der Familienwirtschaft. Auch der „Arbeitsplatz“ Kinderstube kam nie vor. Dass Kindheit eine eigene Lebensphase ist, Kinder eine besondere Behandlung benötigen oder einen eigenen Raum, ist eine relativ neue Erkenntnis. (Bock/ Duden 1976: 133f.) Die traditionelle Form der  Säuglingsaufbewahrung war das Wickeln. Die Säuglinge, fest in Stoffbinder eingebunden, waren bewegungsunfähig. Dadurch konnten sie viele Stunden allein gelassen werden, ohne die Gefahr, dass sie sich verletzten. Sobald sie laufen lernten, waren sie kleine Erwachsene. Erst die bürgerliche Reformbewegung setzte sich für kindgerechte Erziehungspraktiken ein. Und mit dem Bürgertum entstand die Mutterrolle.

Auch die Form der Unterdrückungder Frau änderte sich. War die Vormachtstellung des Mannes in der alten Gesellschaft noch etwas, das gegen Widerstand durchgesetzt werden musste, regierte in der bürgerlichen Gesellschaft eine Idealvorstellung. So setzte sich seit dem 17. Jahrhundert das Bild der passiven, sanften und freundlichen Hausfrau und Mutter – erstmals formuliert vom englischen Puritanismus – als Norm durch. Es muss nicht dazugesagt werden, dass es einer riesigen Propagandabewegung bedurfte, um vor allem im 19. Jahrhundert die Mutterrolle als natürliche Bestimmung der Frau durchzusetzen. Diese Art der Unterdrückung scheint die Autonomie der Frauen wirkungsvoll untergraben zu haben. Statt gegen offene Gewalt, haben Frauen mit der Drohung von  Unnatürlichkeit zu kämpfen.

Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Umbruch, die Expansion des Handwerksund des Handels, der Aufstieg des Bürgertums und die beginnende Industrialisierung scheinen die Frauen zurückgedrängt zu haben. Zwischen dem 16. und 18. Jhd. verschlechterte sich die Rechtsposition der Frauen in Frankreich. Sie verloren Verfügungsmöglichkeiten über Mitgift und Besitzungen und das Recht, selbständig einen Bauernhof oder einen Handel führen zu können. Gleichzeitig wurde versucht, die Gewalt in der Ehe zu mildern. Das Recht des Mannes, seine Frau zu züchtigen, wurde in England eingeschränkt. In Frankreich wurde das Recht auf eine Trennung von Tisch und Bett von der katholischen Kirche immer häufiger anerkannt. (ebd. 150f.) Interessant ist, dass hier eine Kluft aufzugehen scheint, zwischen unabhängigen Frauen der Unterschicht, die arbeiten mussten und den Frauen der Mittelschicht, die das neue Ideal der Hausfrau verkörperten. „Während Frauen des ‚alten Typs‘ die Revolution in Frankreich trugen, wurden bürgerliche Frauenclubs geschlossen, mit der Begründung: die Frau gehöre ins Haus.“ (ebd. 151)

Das erste Mal in der Geschichte werden arbeitende Frauen mit dem Vorwurf konfrontiert, ihren Mann und ihre Kinder zu vernachlässigen. So heißt es in einem  medizinischen Untersuchungsbericht über die Lage der Landarbeiterinnen in England 1864: „Das, was Sitte und Anstand der Landmädchen vor allem zerstört,  scheint mir in ihrem Gefühl der Ungebundenheit zu liegen. Und das haben die Frauen dadurch, daß sie eine bezahlte Arbeit haben … Alle Verdienstmöglichkeit gibt den Frauen einen vulgären Charakter, in ihrer Erscheinung und in ihren Verhaltensweisen, während Abhängigkeit im Unterhalt von dem Mann die Quelle allen bescheidenen und freundlichen Umganges ist.“ (Knitteringham 1975, zit. nach Bock/Duden 1976: 151f.)

Zur Entstehung der modernen Hausfrau – also dem Übergehen von dem Familienideal eines kleinen Teils der Bevölkerung (dem städtischen Bürgertum), hin zu einem Phänomen, das sich auch in der Arbeiterklasse ausbreitet – skizzieren Bock und Duden zwei Entwicklungslinien. Die eine ist der Übergang von der  Hausherrin zur Hausfrau. Das hing einerseits mit der verringerten Zahl an willigen DienstbotInnen zusammen, andererseits mit der Mechanisierung des Haushalts, wodurch nun die Hausherrin in der Lage war, die Tätigkeiten alleine zu verrichten. Die zweite Entwicklungslinie ist der „Aufstieg“ der Hausmädchen zur Hausfrau. Diese sahen in der Fabrikarbeit eine Möglichkeit, der prekären Arbeit als Dienstbotin zu entgehen. Durch diese (wenn auch immer noch niedrigst bezahlte) Selbständigkeit eröffnete sich für sie die Möglichkeit, eine Ehe zu schließen und einen eigenen Haushalt zu führen.

Die Industrialisierung brachte weitreichende Veränderungen mit sich. Immigration und Verstädterung waren direkte Folgen. Dadurch wurden aber auch häusliche Arbeiten notwendiger als früher, z.B. durch den Rauch aus Fabrikschloten, der sich auf Wäsche und Häuser absetzte oder durch die Überfüllung in den  Mietskasernen. Konnten beim Entstehen der Fabriken die männlichen und weiblichen meist durch Landflucht und Migration beschafften Arbeitskräfte noch einfach „verheizt“ werden, verlangte das Elend und die daraus resultierende sinkende Leistungsfähigkeit, aber auch die Arbeitskämpfe, einen anderen Umgang. Neue Mittel wurden erforderlich, um die Arbeitsfähigkeit und -willigkeit zu garantieren. Die Qualität der Arbeitskraft geriet in den Fokus.

Es wurde entdeckt, dass höhere Löhne eine Konsumgesellschaft ermöglichen. Die durch Maschinen – Waschmaschine, Nähmaschine – erfolgte Reduzierung der Hausarbeit bei den Haushalten, die es sich leisten konnten, wurden durch neue Tätigkeiten aufgewogen: das Einkaufen und die Kindererziehung. Kinder sollten selbst gestillt werden, Frauen sollten das frühkindliche Reinlichkeitstraining überwachen und den geforderten Kampf gegen die Onanie führen. Die moderne Arbeitswelt erforderte die Erziehung zu Disziplin und Rationalität. Monotonie und Tempo des Fließbandes verlangten nach einer extremen physischen und psychischen Zurichtung der  Arbeiter. „Die Produktivität der Lohnarbeiter zu fördern, zu sichern, ja zu schaffen“ (ebd. 165) das war die neue Aufgabe der Frau.

Das „domestic science movement“ setzte, dem Vorbild Taylor in der Fabrikarbeit folgend, in den USA den Slogan Effektivität in der Haushaltsführung durch.  Tausende Frauen wurden vom Department of Agriculture ausgesandt, um andere Frauen in die Prinzipien moderner Haushaltsführung zu unterweisen. Ratgeber und Zeitschriften erledigten den Rest. Henry Ford richtete in seiner Auto-Fabrik ein Sociological Department ein, mit der Aufgabe, in den Haushalten der  Arbeiterfamilien bezüglich Moral, Arbeitsfreude und Effizienz nach dem Rechten zu sehen. (ebd. 164)

Die Frauen wurden so zu einem essentiellen Bestandteil der Lohnarbeit. Ein unbezahlter und unsichtbarer Bestandteil. „Die Subsumption der Hausarbeit unters Kapital muss nach zwei Seiten hin begriffen werden: einerseits begann man, den Männern höhere Löhne zu bezahlen, gerade so hoch, daß sie eine Frau in  ökonomischer und sexueller Abhängigkeit halten konnten; andererseits machte die Unterwerfung der Frau und die Durchsetzung der Familie als Organisationsform unbezahlte Hausarbeit in der Arbeiterklasse es möglich, den Arbeitern geringere Löhne zu zahlen, als es die Klassenkämpfe bis zu den Revolutionen von 1917/1919 erforderlich gemacht hätten. Das Kapital konnte den streikenden Arbeitern gewissermaßen die Frauen als Kompensation anbieten und die Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung hat diesen Handel akzeptiert.“ (ebd. 177)

Die Situation heute ist wieder eine andere. Der Slogan der „Wahlfreiheit“, der explizit nicht an Männer gerichtet ist, stellt es der Frau frei zwischen Karrierefrau- Rabenmutter, Karrierefrau-frigide-Kinderlosigkeit und Hausmütterchen zu wählen. Das Bild der Arbeitenden und die Anforderungen, die an sie gestellt werden,  haben sich in fortgeschrittenen Marktwirtschaften verändert. Dementsprechend wurde die Kindheit zur Investitionsphase, die heute mit Pränatal-Diagnostik, der Beschallung schwangerer Bäuche mit Mozart, bis zum Unterricht im Kindergarten ihre Vollendung gefunden hat.

 

Anmerkungen
Bock, Gisela/Duden, Barbara: Arbeit aus Liebe-Liebe als Arbeit. Zur Entstehung der Hausarbeit im Kapitalismus. In: Beiträge zur Berliner Sommeruniversität. Berlin, 1976

Schultz, Irmgard: Der erregende Mythos vom Geld, Frankfurt, 1994

 

Autorin: Therese Fuchs

Erschienen in Politix (30/2011)

 

31.01.2013: Krise und Geschlecht

Geschlechterverhältnisse in der Krise?

 

Neben im engen Sinn als “ökonomisch” verstandenen Krisenphänomenen ist aktuell auch von der “Krise der Ernährermännlichkeit” und der Reproduktionsarbeit die Rede. Die althergebrachte vergeschlechtlichte Arbeitsteilung sei in die Krise gekommen, damit würden sich auch die Subjekte und die sie durchziehende patriarchale Herrschaft auf unterschiedlichste Weise verändern. Dies gilt es jedoch genauer zu beleuchten. So wollen wir im Jänner eine breitere Perspektive auf “die” Krise legen, welche Geschlechterverhältnisse als Herrschaftsverhältnisse in den Blick nimmt. Ein Fokus auf Krisen von Männlichkeiten, wie auch auf feministische Kritik einer vermeintlichen Destabilisierung asymmetrischer Machtverhältnisse steht dabei im Vordergrund der Auseinandersetzung. Im Kontext der in Krisenzeiten zu befürchtenden Retraditionalisierung von Geschlechterverhältnissen soll schließlich zu einer geschlechtersensiblen, kritischen Diskussion aktueller Krisenphänomene angeregt werden.

19Uhr30 @ Schenke, Vortrag von Ann Wiesental & Stefan Sulzenbacher: Flyer.pdf

Scholz, Roswitha (2005) “Die Theorie der geschlechtlichen Abspaltung und die Kritische Theorie Adornos”

“In den 90er Jahren dominierten im akademischen Feminismus poststrukturalistische Theorien. Marxistische Ansätze waren im Gegensatz zu den 70er und 80er Jahren marginalisiert. Statt nach einem neuen Totalitätsverständnis zu suchen, das neuere Entwicklungen wie den Niedergang des realexistierenden Sozialismus zu erklären imstande wäre, wandte man sich kulturalistischen Konzeptionen zu. Mittlerweile hat sich die Situation jedoch wieder geändert. Mit einer weiteren Zuspitzung der ökonomischen Lage und einer immer stärker hervortretenden “sozialen Frage” stieg auch das Interesse an einer Kritik der “politischen Ökonomie” wieder an. Damit allerdings geraten Sexismus, aber auch Rassismus, wieder einmal in Gefahr, zu “Nebenwidersprüchen” zu verkommen.

Im folgenden möchte ich einige zentrale Momente der Wert-Abspaltungstheorie vorstellen, die ich im zeitgeistigen Kontext der kulturalistischen 90er Jahre als Gegenkonzept entwickelt habe. Diese Theorie knüpft einerseits an die jüngere wertkritische Weiterentwicklung der Marxschen Theorie an und andererseits an die Kritische Theorie Adornos. Adorno hat meines Erachtens vielerlei Ansatzpunkte für eine Kritik des Androzentrismus geliefert, die modifiziert und auf der Höhe der Zeit aufgegriffen werden müssen. Im folgenden soll es deshalb vor allem um den Zusammenhang von Wert-Abspaltungstheorie und Adornos Kritischer Theorie gehen. Freilich kann ich dabei bloß einige ausgewählte Aspekte aufzeigen. Gerade die Kritische Theorie Adornos läßt sich nicht auf 10 Seiten erledigen; er selbst hat auch einmal in Anlehnung an Hegel festgestellt, daß sich eine dialektische Theorie nicht “auf einen Spruch” bringen läßt.

In meinen Ausführungen soll dabei die grundlegende Bedeutung des Geschlechterverhältnisses im warenproduzierenden Patriarchat deutlich werden. Das Geschlechterverhältnis kann auf keinen Fall zum Nebenwiderspruch degradiert werden, wie es in traditionellen Theorien (auch des Marxismus) weitgehend üblich war. Vielmehr handelt es sich bei der von mir behaupteten Wert-Abspaltung um ein zentrales Formprinzip kapitalistisch-patriarchaler Vergesellschaftung. Was darunter zu verstehen ist, möchte ich erst einmal kurz skizzieren, um sodann auf den Zusammenhang mit der Kritischen Theorie Adornos etwas genauer einzugehen. Vorausschickend möchte ich noch sagen, daß ich auf Unterschiede zu anderen feministischen Theorien in Deutschland, die ebenfalls an Adorno anschließen, nur am Rande eingehen kann.” (Quelle: s.u.)

Scholz, Roswitha (2005) ““, in: Exit-Online

2010/11 Lesekreis: Zwischen feministischer und Marxscher Theorie. Perspektiven einer materialistischen Kritik der Geschlechterverhältnisse

Was? Warum?

Im Lesekreis soll es um eine Wiederaneignung theoretischer Essentials eines Strangs kritischer marxofeministischer Theoriebildung gehen. Die Anfänge der Auseinandersetzung liegen in den 1970er Jahren, sie wurde in den 1980ern verstärkt aufgegriffen, später allerdings nur ganz sporadisch vorangetrieben.
Nach dem „postmodern turn“ wurden viele der damaligen Debatten abgebrochen und ein bereits erreichter gesellschaftstheoretischer Erkenntnisstand erodierte mehr und mehr. Wir möchten dieses Wissen ausgraben und sehen, was sich davon heute (noch) verwenden lässt.
Es geht um die Haltbarkeit von „Großtheorie“, die versuchen feministische und marxistische Ansätze integral zu kombinieren, d.h. Fragen nach der Geschlechterordnung und der Warenproduktion nicht nur „additiv“ im Sinne einer eklektizistischen oder „intersektionalen“ Herangehensweise zusammendenkt, sondern auf die gesellschaftliche Totalität abzielt und aus ihr heraus Momente wie Wert, Arbeit, Geschlechterdichotomie, patriarchale Herrschaft, moderne Subjektform, Ideologie oder auch (gesellschaftliches) Unbewusstes erklärt.
Derartige Ansätze die „aufs Ganze“ gehen sind bekanntlich rar geworden. Um sie zu verstehen reicht es oft nicht aus, die (wenigen) aktuellen Texte zu lesen, es bedarf einer sukzessiven Aufrollung zentraler Etappen ihrer Entstehungsgeschichte. Diese Genealogie der Kritik am warenproduzierenden Patriarchat steht aber auch für sich, denn sie verbreitert das Wissen über eine immer schon marginalisierte und heute fast vergessene Tradition geschlechterkritischer Gesellschaftstheorie.

Wann? Wo?

· Jeden Donnerstag, während Uniferien oder Feiertagen nach Vereinbarung
· Im Theoriebüro (Schenke, Pfeilgasse 33, 1080, Wien)

Formales

Der Lesekreis richtet sich an Menschen, die schon etwas mit Theoriearbeit vertraut sind. Vorkenntnisse zum spezifischen Thema sind natürlich nicht nötig, aber absolute Basics der feministischen und/oder marxistischen Debatte sind von Vorteil. Ganz allgemein sollten TeilnehmerInnen eine gewisse Erfahrung im Umgang mit (wissenschaftlichen) Texten mitbringen, denn angestrebt wird, für einen Text nicht mehr als 1-2 Einheiten zu verwenden. Es wird also einiges zu lesen geben, pro Woche im Schnitt 30 Seiten. Nachdem die Textstruktur aufeinander aufbaut macht eine Teilnahme nur Sinn, wenn du wenigstens den Großteil der Termine wahrnehmen kannst. Wir möchten uns nach Möglichkeit einmal pro Woche (exklusive Uni-Ferien u.ä.) treffen, um mit dem Programm so halbwegs durchzukommen.
Bezüglich des Ablaufs des Lesekreises können wir uns noch verständigen. Bewährt hat es sich aber, dass jeweils eine Person den Text (gründlicher) vorbereitet und so die Diskussion moderiert.
Falls die Gruppe zu groß wird (absolutes Maximum 10 Personen) bestünde auch die Möglichkeit zwei Lesekreise zum selben Thema zu machen.
Die Texte werden in einem gebundenen Reader bei Facultas im NIG aufliegen (Kosten: 15-20€) und werden teilweise auch eingescannt zur Verfügung stehen.

Gliederung

I Kritik der fehlenden Rezeption feministischer Theorie in der „Wertkritik“

II Abstoßungspunkt in der feministischen Theorie: Die Hausarbeitsdebatte

1. Die zwei Stränge der Hausarbeitsdebatte
2. Die Debatte zwischen Kontos/Walser und Bock/Duden
3. Die Prokla Debatte zwischen Ursula Beer und Claudia v Werlhof
4. Anknüpfungs und Abstoßungspunkte bei Kornelia Hauser und Frigga Haug
III Werttheoretische Alternativen zum Standpunkt der Hausarbeitsdebatte

1. Die Neubestimmung von Gebrauchswert und Konsumtion bei Robert Kurz

a) Gebrauchswertfetischismus bei Kornelia Hafner
b) Die wertabspaltungkritische Wendung bei Kurz: Geschlechterfetischismus

2. Anknüpfungspunkte auf Grundlage dieser Neubestimmung

a) Dorothea Meys „Die Liebe und das Geld“
b) Helga Grubitzsch „Frauen und Konsumgesetze“
IV Feministische Vernunftkritik / Kritik der Frankfurter Schule

1. Symbolische Ordnung und Gewalt bei Helga Geyer-Ryan
2. Die Hegel Kritik von Genevieve Lloyd und Heidemarie Bennent
3. Feministische Kritiken an Horkheimer und Adorno

a) Der fehlende Patriarchatsbegriff (Christine Kulke)
b) Das fehlende Verständnis von Gender (Irmgard Schultz)
c) Die unzureichende Fassung der Natur/Kultur Dialektik (Elvira Scheich)

V Das „gesellschaftliche Unbewußte“ und Subjektkritik

1. Roswitha Scholz Kritik an der Bestimmung der Kategorie bei Regina Becker Schmidt
2. Mögliche Weiterentewicklung der Kategorie durch Rekurs auf Cornelia Ott
3. Hildegard Heise: Subjekt, Patriarchat und kapitalistische Produktionsweise

Inhalt

(I)
Den Einstieg in den Lesekreis macht eine von Roswitha Scholz vorgebrachte Kritik an androzentrischer Theoriebildung im „eigenen Haus“: der „alten“ Wertkritik wird ihre Auslassung patriarchaler Herrschaft vorgeworfen. Gleichzeitig liegt in dieser Kritik aber auch eine gesellschaftstheoretische Erweiterung begründet, die nicht nur auf die wertkritische Gesellschaftskritik aufbaut, sondern gleichermaßen aus
feministischen Theorien hervorgeht.

(II)
Besonders relevant und bekannt ist hier eine Debatte, die sich um ein wesentliches politisches und theoretisches Kampffeld der (zweiten) Frauenbewegung dreht, der Hausarbeit. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Frauen zahlreiche Dienste im „Privaten“ unentgeltlich leisten, stellt sich aus gesellschaftstheoretischer Perspektive die Frage nach der Einordnung dieser Tätigkeiten. Ist Hausarbeit „Wert-schaffend“ oder nicht? Ist sie ein „vormodernes Relikt“, das „neben“ dem Kapitalismus steht, oder ist der Kapitalismus selbst patriarchal und die Hausarbeit insofern funktional? Wie verhält sich die Sphäre der „versteckten Ökonomie“ zu Wert, Lohnarbeit und Kapital? Wie treffen hier normative und
analytische Momente zusammen bzw. behindern sich gegenseitig?

(III)
Im nächsten Teil kommen jene Positionen zu Wort, die gegenüber der Hausarbeitsdebatte als solcher kritisch eingestellt sind, da sie einen anderen/weiter gefassten Wertbegriff haben. Insbesondere geht es dabei um die Essentialisierung des Gebrauchswerts bzw. dessen Kritik. Von einigen Positionen wurde Hausarbeit u.a. mit Konsum in Verbindung gebracht und als individuelle (anstatt produktive) Konsumption betrachtet. Kritik daran versuchte Tauschwert/Arbeit und Gebrauchswert/Hausarbeit dialektisch zu vermitteln und in ihrer gegensätzlichen Funktionalität auszuweisen, wobei die Seiten von ihrer normativen Aufladung befreit werden. Ausgehend davon zwingt sich allerdings eine Neuauseinandersetzung mit dem normativen Telos von Kritik auf, wobei weit über das ökonomische hinaus symbolische und subjektkritische Momente relevant werden.
(IV)
Im nächsten Teil wird es folglich um die Kritik von Vernunft und Aufklärung gehen, wobei die Kritische Theorie Frankfurter Schule ein wichtiger Referenzpunkt ist. Feministische Autorinnen haben einerseits die Aufklärung bzw. ihre androzentrischen Auslassungen kritisiert, oder sich, vermittels einer Ausweisung der Mängel der Frankfurter Schule, einer erweiterten Kritischen Theorie zugewandt, die produktiv an die alten Theorien (u.a. Dialektik der Aufklärung) anschließt. Bei alledem spielt die Frage nach dem (bürgerlichen) Subjekt, seiner Vergeschlechtlichung und der damit einhergehenden patriarchalen Grundgestalt der modernen Gesellschaft bereits eine große Rolle.
(V)
Im letzten Abschnitt werden Fragmente eines gesellschaftlichen Unbewussten, psychoanalytischer Gesellschaftsinterpretationen sowie von Sexualität und Macht behandelt, wobei u.a. auch Foucuault zu seinem Recht kommt. Kritisiert werden in diesem Zug auch Ansätze, die zwar die „Metastruktur“ des warenproduzierenden Patriarchats gut erschließen, jedoch die Subjekt- und Vernunftkritik außen vor lassen (Hildegard Heise). Schlussendlich soll auch ein Text von Roswitha Scholz gelesen werden, wobei es um eine abschließende Einschätzung ihrer „integrativen Leistung“ hinsichtlich des zuvor gelesenen gehen könnte.

Literatur

Zu I:
1. Roswitha Scholz: Der Wert ist der Mann. In Krisis 12 (1992)
Zu II:
2. Gabriele Dietrich: Die unvollendete Aufgabe einer marxistischen Fassung der Frauenfrage. In: Projekt sozialistischer
Feminismus (Hg.): Geschlechterverhältnisse und Frauenpolitik. Berlin 1984 (AS 110)
3. Gisela Bock/Barbara Duden: Arbeit aus Liebe-Liebe als Arbeit. Zur Entstehung der Hausarbeit im Kapitalismus.
In Gruppe Berliner Dozentinnen (Hg.): Beiträge zur Berliner Sommeruniversität. Berlin 1976
4. Irmgard Schultz: Der erregende Mythos vom Geld. Über Zeit, Geld und Geschlecht im Ökologiezeitalter.
Frankfurt 1994, Kapitel 1 (Debatte zwischen Bock/Duden und Walser/Kontos)
5. Ursula Beer: Marx auf die Füße gestellt?. Zum theoretischen Entwurf von Claudia v. Werlhof. In: Prokla 50
(1983)
6. Claudia v Werlhof: Lohn ist ein „Wert“. Leben nicht? Auseinandersetzung mit einer „linken Frau“. Replik
auf Ursula Beer. In: Prokla 50 (1983)
7. Frigga Haug/Kornelia Hauser: Geschlechterverhaltnisse. Zur internationalen Debatte um Marxismus/
Feminismus. In: Projekt sozialistischer Feminismus, a. a. O
8. Frigga Haug/Kornelia Hauser: Marxismus/Feminismus. In Knapp/Wetterer (Hg.): TraditionenBrüche. Entwicklungen
feministischer Theorie. Freiburg 1992
9. Kornelia Hauser: Strukturwandel des Privaten? Das „Geheimnis des Weibes“ als Vergesellschaftungsrätsel.
Berlin 1987
Zu III:
10. Kornelia Hafner: Gebrauchswertfetischismus. In: Behrens (Hg.): Gesellschaft und Erkenntnis. Freiburg
1993
11. Robert Kurz: Geschlechterfetischismus. In Krisis 12 (1992)
12. Dorothea Mey: Die Liebe und das Geld. Weinheim/Basel 1987
13. Helga Grubitzsch: Konsumarbeiterinnen und Lockvögel. Frauen in der kapitalistischen Konsumtion. In:
Beiträge zu feministischen Theorie und Praxis 15/16 (1985)
Zu IV:
14. Helga Geyer Ryan: Zur Geschichte des weiblichen Vernunftverbots. In: Kulke/Scheich (Hg.): Zwielicht der
Vernunft. Die Dialektik der Aufklärung aus der Sicht von Frauen. Pfaffenweiler 1992
15. Genevieve Lloyd: Das Patriarchat der Vernunft: Männlich und weiblich in der westlichen Philosophie. Bielefeld
1985
16. Heidemarie Bennent: Galanterie und Verachtung. Eine philosophiegeschichtliche Untersuchung zur Stellung
der Frau in Gesellschaft und Kultur. Frankfurt/New York 1985
17. Christine Kulke: Die Logik patriarchaler Vernunftkritik. . Ein weiblicher Zugriff auf die Dialektik der Aufklärung.
In: Deuber-Mankowsky u. a. (Hg.) 1789/1989: Die Revolution hat nicht stattgefunden. Tübingen
1989
18. Irmgard Schultz: Julie & Juliette und die Nachtseite der Geschichte Europas. Naturwissen, Aufklärung und
pathetische Projektion in der „Dialektik der Aufklärung“ von Horkheimer und Adorno. In: Kulke/Scheich a.
a. O. (siehe auch Kapitel 3 im erregenden Mythos vom Geld)
19. Elvira Scheich: Denkverbote über Frau und Natur. In: Kulke (Hg.): Rationalität und sinnliche Vernunft.
Frauen in der patriarchalen Realität. Berlin 1988
Zu V:
20. Roswitha Scholz: Das Geschlecht des Kapitalismus. Feministische Theorien und die postmoderne Metamorphose
des Patriarchats. Bad Honnef 2000
21. Cornelia Ott: Die Spur der Lüste. Sexualität, Geschlecht und Macht. Opladen 1998
Zu VI:
22. Hildegard Heise: Flucht vor der Widersprüchlichkeit. Kapitalistische Produktionsweise und Geschlechterbeziehung:
Frankfurt/New York 1986
23. Hildegard Heise: Rationalität und Rationalisierung: Dominante Formen der bürgerlichen Gesellschaft? In:
Kulke/Scheich a. a. O